Berufsbild für mechanische Montagemechaniker. Mechanischer Montagemechaniker

[kann ein Anhang zum Arbeitsvertrag sein]Ausgefertigt in ___ Exemplaren. Ich stimme zu ________________________________ (Unterschrift, Initialen, Nachname) _________________________________ ________________________________ (Name des Arbeitgebers, (Position des Managers oder anderer _________________________________ ________________________________ dessen organisatorische und juristische Person, die zur Genehmigung berechtigt ist _________________________________ ________________________________ Formular, Adresse, Telefonnummer, Adresse der Stellenbeschreibung) _________________________________ E-Mail, OGRN , INN/ Kontrollpunkt) „___“____________ ____ Stadt „___“_________ ____ Stadt N ____ M.P.

STELLEN-(FERTIGUNGS-)ANLEITUNG für Maschinenbaumechaniker der 2. (3, 4, 5, 6, 7) Kategorie __________________________________________ (Name der Abteilung des Arbeitgebers)

Entwickler - _________________

Vereinbart: _________________

______________________________

Kennung der elektronischen Kopie des Dokuments.

PRÄAMBEL

Real Arbeitsbeschreibung gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches entwickelt und genehmigt Russische Föderation und andere Vorschriften, die die Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation regeln.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Mechanischer Mechaniker Montagearbeit Die 2. Kategorie (3, 4, 5, 6, 7) (im Folgenden „Arbeiter“ genannt) bezieht sich auf Arbeitnehmer.

1.2. Diese Stellenbeschreibung definiert funktionale Verantwortlichkeiten, Rechte, Pflichten, Verantwortlichkeiten, Arbeitsbedingungen, Beziehungen (Beziehungen nach Stellung) des Arbeitnehmers, Kriterien zur Beurteilung seiner geschäftlichen Qualitäten und Arbeitsergebnisse bei der Ausübung von Arbeiten in seinem Fachgebiet und direkt am Arbeitsplatz bei „______________“ (im Folgenden als … bezeichnet). "Arbeitgeber").

1.3. Die Ernennung und Entlassung eines Arbeitnehmers erfolgt auf Anordnung des Arbeitgebers in der in der geltenden Arbeitsgesetzgebung vorgeschriebenen Weise.

1.4. Der Mitarbeiter berichtet direkt an _________________________.

1.5. Der Mitarbeiter muss wissen:

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Betriebshygiene und zur Bekämpfung von Brandschutz;

Regeln für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung;

Anforderungen an die Qualität der erbrachten Leistungen;

Arten von Mängeln und Möglichkeiten, diese zu verhindern und zu beseitigen;

Industriealarm;

Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation am Arbeitsplatz.

2. Kategorie:

technische Spezifikationen für zusammengebaute Komponenten und Mechanismen, Name und Zweck eines einfachen Arbeitsgeräts;

Name und Kennzeichnung der verarbeiteten Materialien;

System von Toleranzen und Passungen zusammengebauter Komponenten und Mechanismen;

Basic mechanische Eigenschaften verarbeitete Metalle;

Methoden zur Beseitigung von Verformungen während der Wärmebehandlung und des Schweißens;

Ursachen von Korrosion und Möglichkeiten, sie zu bekämpfen;

Zweck und Einsatzregeln von Kontroll- und Messgeräten sowie den gängigsten Spezial- und Universalgeräten;

Zweck von Schmierflüssigkeiten und Methoden ihrer Verwendung; Markup-Regeln einfache Details.

3. Kategorie:

Aufbau und Funktionsprinzip zusammengebauter Einheiten, Mechanismen und Maschinen, technische Bedingungen für deren Montage;

mechanische Eigenschaften verarbeiteter Metalle und die Auswirkung der Wärmebehandlung auf sie;

Arten von Nietnähten und Schweißverbindungen und Bedingungen zur Gewährleistung ihrer Festigkeit;

Zusammensetzung feuerfester und niedrigschmelzender Lote, Flussmittel, Beizen und Methoden zu ihrer Herstellung;

Gerät mittlerer Komplexität, Kontrollinstrumente und -geräte;

Regeln zum Schärfen und Endbearbeiten von Metallbearbeitungswerkzeugen;

System der Zulassungen und Landungen;

Qualitäten und Rauheitsparameter;

Methoden zur Markierung von Teilen mittlerer Komplexität.

4. Kategorie:

Design, Kinematisches Diagramm und das Funktionsprinzip zusammengebauter Komponenten von Mechanismen und Werkzeugmaschinen;

technische Spezifikationen für die Installation, Einstellung und Abnahme montierter Einheiten und Maschinen;

Gestaltung, Zweck und Regeln für den Einsatz von Arbeits-, Kontroll- und Messgeräten, Instrumenten und Geräten;

System der Zulassungen und Landungen; Qualitäten und Rauheitsparameter;

Grundsätze der Austauschbarkeit von Teilen und Baugruppen;

Methoden zum Markieren komplexer Teile und Baugruppen;

Verfahren zur Wärmebehandlung und Endbearbeitung komplexer Metallbearbeitungswerkzeuge;

Methoden zur Verhinderung und Beseitigung von Metallverformungen und inneren Spannungen während der Wärmebehandlung und des Schweißens;

Grundlagen der Mechanik und Metalltechnik im Rahmen der durchgeführten Arbeiten.

5. Kategorie:

Design, Zweck und Funktionsprinzip zusammengebauter komplexer Mechanismen, Instrumente, Einheiten, Maschinen und Maschinen;

technische Bedingungen für die Einstellung, Prüfung und Lieferung montierter Maschinenkomponenten und Baugruppen und deren Betriebsdaten;

Techniken zur Montage und Einstellung von Maschinen und Testmodi;

Maßnahmen zur Verhinderung einer Verformung von Teilen; Regeln zur Überprüfung von Werkzeugmaschinen auf Genauigkeit.

6. Kategorie:

Aufbau, Funktionsprinzip komplexer Maschinen, Werkzeugmaschinen, Aggregate und Geräte;

Methoden der statischen und dynamischen Prüfung.

Methoden zum Debuggen und Justieren hergestellter Maschinen, Instrumente und anderer Geräte, das Berechnungsprinzip und Methoden zur Überprüfung von Exzentern und anderen Kurven und Zahnrädern.

Methoden zur Berechnung und Konstruktion komplexer Figuren.

Regeln zum Ausfüllen von Pässen für hergestellte Maschinen

7. Kategorie:

Regeln für die Erstellung von Skizzen von Teilen und Baugruppen.

Regeln für den Einsatz elektronischer Computertechnologie.

Möglichkeiten zur Gewährleistung einer genauen Messung komplexer Teile und sauberer Oberflächen.

Methoden und Techniken zur Durchführung von Montagearbeiten, die die Stabilität von Produkten unter klimatischen, mechanischen und Strahlungseinflüssen gewährleisten.

1.6. Benötigte Qualifikationen. Durchschnitt erforderlich Berufsausbildung Bildung (für die 7. Klasse).

2. ARBEITSVERANTWORTLICHKEITEN

Arbeiten Sie an der Annahme und Übergabe von Schichten, der Reinigung des Arbeitsplatzes, der Einrichtungsgegenstände und Werkzeuge sowie deren Erhaltung in ordnungsgemäßem Zustand und führen Sie die erstellte technische Dokumentation.

2. Kategorie:

Montage und Einstellung einfacher Komponenten und Mechanismen. Metallbearbeitung und Montage von Teilen gemäß Qualifikation 12 – 14. Montage von Einheiten und Mechanismen mittlerer Komplexität unter Verwendung von spezielle Geräte. Zusammenbau von Teilen zum Heftschweißen. Schneiden von Rohlingen aus Stäben und Blechen mit Handscheren und Metallsägen. Anfasen. Bohren Sie Löcher gemäß den Markierungen und richten Sie sie einfach ein Bohrmaschine sowie pneumatische und elektrische Maschinen. Gewindeschneiden mit Gewindebohrern und Schneideisen. Einfache Teile markieren. Verbinden von Teilen und Baugruppen durch Löten, Kleben, Schrauben und Kaltnieten. Prüfung montierter Komponenten und Mechanismen auf Ständern und Pressen hydraulischer Druck. Mitwirkung zusammen mit einem höher qualifizierten Mechaniker an der Montage komplexer Baugruppen und Maschinen mit Einbau von Teilen, an der Einstellung von Zahnrädern mit Einbau der in der Zeichnung angegebenen Teile und technische Spezifikationen seitliche und radiale Abstände.

3. Kategorie:

Metallbearbeitung und Montage von Teilen der Qualifikationen 11 – 12 mit Universalgeräten. Montage, Einstellung und Prüfung von Einheiten und Mechanismen mittlerer Komplexität sowie Metallbearbeitung für 7 - 10 Qualifikationen. Markieren, Schaben, Schleifen von Teilen und Baugruppen mittlerer Komplexität. Elementare Berechnungen zur Ermittlung von Toleranzen, Passungen und Konizitäten. Pressen von Teilen auf hydraulischen und mechanischen Schraubenpressen. Prüfung montierter Komponenten und Mechanismen an Sonderanlagen. Beseitigung von Mängeln, die bei der Montage und Prüfung von Komponenten und Mechanismen festgestellt wurden. Einstellung von Zahnrädern mit Einbau der in der Zeichnung und den technischen Spezifikationen angegebenen seitlichen und radialen Spiele. Statisches und dynamisches Auswuchten verschiedener Teile einfacher Konfiguration auf speziellen Auswuchtmaschinen mit Funkenscheiben, Prismen und Rollen. Löten mit verschiedenen Loten. Montage komplexer Maschinen, Aggregate und Werkzeugmaschinen unter Anleitung eines höher qualifizierten Mechanikers. Steuerung von Hebe- und Transportgeräten vom Boden aus. Anschlagen und Festbinden von Lasten zum Heben und Bewegen; Installation und Lagerung.

4. Kategorie:

Metallbearbeitung und Montage von Großteilen und komplexen Baugruppen gemäß Qualifikation 7 – 10. Montage, Einstellung und Prüfung komplexer Baugruppen, Maschinen und Werkzeugmaschinen. Läppen und Schaben von Passflächen komplexer Teile und Baugruppen. Schneiden von Innennuten und Keilwellenverbindungen – Evolventen und einfach. Ausgleich von Interferenzen und Lücken, Zentrierung von Einbauteilen, Baugruppen und Baugruppen. Installation von Rohrleitungen, die unter Luftdruck und aggressiven Spezialprodukten betrieben werden. Statisches und dynamisches Auswuchten von Maschinenkomponenten und Teilen komplexer Konfigurationen auf speziellen Auswuchtmaschinen. Beseitigung von Mängeln, die bei der Montage und Prüfung von Bauteilen, Baugruppen und Maschinen festgestellt werden. Pressen von Teilen auf hydraulischen und mechanischen Schraubenpressen. Mitwirkung beim Auf- und Abbau von Prüfständen, bei der Montage, Einstellung und Prüfung komplexer Versuchs- und Einzelmaschinen unter Anleitung eines höher qualifizierten Mechanikers.

5. Kategorie:

Metallbearbeitung und Endbearbeitung von thermisch unbehandelten Teilen, Produkten und Baugruppen mit komplexer Konfiguration in der 6. Klasse und komplexer Konfiguration in der 7. Klasse. Montage, Einstellung und Fehlerbehebung komplexer Maschinen, Instrumente, Konsolen und Geräte, einzigartiger und präziser Einheiten und Maschinen, Auswahl und Montage großer und kombinierter Lager. Prüfung von Druckbehältern und Tiefvakuumprüfung. Erstellung der notwendigen Diagramme und Kennlinien auf Basis der Prüfergebnisse und Übergabe der Maschinen an die Qualitätskontrolle. Auf- und Abbau von Prüfständen. Überprüfung komplexer einzigartiger und präziser Metallschneidegeräte auf Genauigkeit und Einhaltung technischer Spezifikationen. Installation von Rohrleitungen, die unter hohem Luft-(Gas-)Druck betrieben werden, und von Spezialprodukten. Statisches und dynamisches Auswuchten von Teilen und Baugruppen mit komplexer Konfiguration.

6. Kategorie:

Montage, Einstellung, Prüfung und Lieferung gemäß den technischen Spezifikationen komplexer und experimenteller, einzigartiger Maschinen, Werkzeugmaschinen, Einheiten und Apparate. Überprüfung der Korrektheit ihrer Montage anhand von Betriebsdiagrammen und Kenndaten. Pipeline-Installation hoher Druck für alle verwendeten Gase und Flüssigkeiten. Beseitigung festgestellter Mängel. Berechnung von Zahnrädern, Exzentern und anderen Kurven und deren Überprüfung. Konstruktion geometrischer Figuren. Mitwirkung bei der Erlangung eines Reisepasses für montierte und geprüfte Fahrzeuge.

7. Kategorie:

Montage, Regelung, Prüfung und Lieferung gemäß den technischen Spezifikationen von Einzelkonstruktionen, Absperrventilen, Gasverteilungsanlagen, Pumpen, Kammern, Apparaten, Kästen. Montage und Regelung komplexer Versuchsgeräte und Maschinen. Mängel erkennen und beseitigen, Änderungsvorschläge unterbreiten Entwurfsdokumentation basierend auf den Ergebnissen der Montage und Erprobung komplexer Versuchseinheiten und Maschinen. Registrierung von Testergebnissen und Lieferung von Produkten mithilfe elektronischer Computer. Mitwirkung bei der Entwicklung von Vorrichtungen und Dornen für die Präzisionsfertigung und Montage komplexer Versuchsprodukte. Durchführung präziser Messungen komplexer Teile mittels spezieller Koordinatenmaschinen, Messköpfen, Laserscannern, Kopiergeräten, Computerausrüstung. Gewährleistung der erforderlichen Sauberkeit bei der Bearbeitung von Innen- und Außenflächen und Schweißverbindungen. Oberflächenpolieren. Berechnungen und Erstellung komplexer Entwicklungen von Geräten aus hitzebeständigen, experimentellen Stählen und Legierungen.

3. RECHTE DER ARBEITNEHMER

Der Arbeitnehmer hat das Recht:

ihm Arbeit zu verschaffen, weil Arbeitsvertrag;

Arbeitsplatz, entsprechend dem Staat regulatorischen Anforderungen Arbeitsschutz und im Tarifvertrag vorgesehene Bedingungen;

pünktliche und vollständige Zahlung Löhne entsprechend Ihrer Qualifikation, Komplexität der Arbeit, Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit;

Bereitstellung von Ruhezeiten durch Festlegung normaler Arbeitszeiten, verkürzter Arbeitszeiten für bestimmte Berufe und Kategorien von Arbeitnehmern, Bereitstellung wöchentlicher freier Tage und arbeitsfreier Tage Feiertage, bezahlter Jahresurlaub;

vollständige zuverlässige Informationen über Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz;

Berufsausbildung, Umschulung und Fortbildung in der festgelegten Weise Arbeitsgesetzbuch Russische Föderation und andere Bundesgesetze;

Vereinigung, einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, um ihre Arbeitsrechte, Freiheiten und legitimen Interessen zu schützen;

Beteiligung an der Leitung der Organisation in den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, anderen Bundesgesetzen und dem Tarifvertrag vorgesehenen Formen;

Führung von Tarifverhandlungen und Abschluss von Tarifverträgen und Vereinbarungen durch ihre Vertreter sowie Informationen zur Umsetzung Tarifvertrag, Vereinbarungen;

Schutz Ihrer Arbeitsrechte, Freiheiten und berechtigten Interessen mit allen Mitteln, die nicht gesetzlich verboten sind;

Beilegung individueller und kollektiver Arbeitskonflikte, einschließlich des Streikrechts, in der im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen festgelegten Weise;

Entschädigung für Schäden, die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seiner beruflichen Pflichten entstanden sind, und Entschädigung für moralischen Schaden in der im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen festgelegten Weise;

obligatorisch Sozialversicherung in den durch Bundesgesetze vorgesehenen Fällen;

Beschaffung von Materialien und Dokumenten im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten;

Interaktion mit anderen Abteilungen des Arbeitgebers, um betriebliche Probleme zu lösen Professionelle Aktivität.

4. VERANTWORTLICHKEITEN EINES MITARBEITERS

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet:

Erfülle deine Pflichten gewissenhaft berufliche Verantwortung ihm durch den Arbeitsvertrag und die Stellenbeschreibung zugewiesen;

die internen Arbeitsvorschriften einhalten;

Arbeitsdisziplin beachten;

Einhaltung etablierter Arbeitsnormen;

die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit einhalten;

sich um das Eigentum des Arbeitgebers (einschließlich des Eigentums Dritter im Besitz des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber für die Sicherheit dieses Eigentums verantwortlich ist) und anderer Mitarbeiter kümmern;

Informieren Sie den Arbeitgeber oder den unmittelbaren Vorgesetzten unverzüglich über den Eintritt einer Situation, die eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Personen, die Sicherheit des Eigentums des Arbeitgebers (einschließlich des Eigentums Dritter im Eigentum des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist) darstellt Sicherheit dieser Immobilie).

5. VERANTWORTUNG DER MITARBEITER

Der Mitarbeiter ist verantwortlich für:

5.1. Nichterfüllung der eigenen Pflichten.

5.2. Ungenaue Informationen über den Stand der Arbeiten.

5.3. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anweisungen und Weisungen des Arbeitgebers.

5.4. Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzanweisungen, Unterlassung von Maßnahmen zur Bekämpfung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Arbeitgebers und seiner Mitarbeiter darstellen.

5.5. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

6. ARBEITSBEDINGUNGEN

6.1. Der Arbeitsplan des Arbeitnehmers wird in Übereinstimmung mit den vom Arbeitgeber festgelegten internen Arbeitsvorschriften festgelegt.

6.2. Aufgrund der Produktionsanforderungen ist der Mitarbeiter verpflichtet, an Geschäftsreisen (auch vor Ort) teilzunehmen.

6.3. Merkmale der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz: ____________________.

(Falls erforderlich: 6.4. Der Arbeitnehmer ist mit den Bestimmungen des Arbeitgebers über Dienst- und Geschäftsgeheimnisse vertraut und verpflichtet sich, diese nicht weiterzugeben.)

6.5. __________________________________________________________________ __________________________________________________________________________. (zusätzliche Bedingungen, die die Stellung des Arbeitnehmers im Vergleich zu denen, die im Arbeitsrecht und anderen normativen Rechtsakten enthalten sind, nicht verschlechtern Arbeitsrecht, Tarifvertrag, Vereinbarungen, lokal Vorschriften)

7. BEZIEHUNGEN (JOBBEZIEHUNGEN)

7.1. Bei der Arbeit interagiert der Mitarbeiter mit ______________________________ __________________________________________________________________________. (Abteilungen und Mitarbeiter, von denen er Materialien und Informationen erhält und an die er diese weiterleitet (deren Zusammensetzung und Zeitpunkt der Übermittlung), mit denen er während der Arbeitsausführung interagiert) 7.2. IN Notfallsituationen Der Mitarbeiter interagiert mit _________________ ________________________________________________________________________________. (Einheiten, die Unfälle und Folgen von Notfällen beseitigen) 7.3. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Arbeitnehmers werden seine Aufgaben _____________________ (Position) zugewiesen.

8. BEWERTUNG DER GESCHÄFTSQUALITÄTEN EINES MITARBEITERS UND DER ERGEBNISSE SEINER ARBEIT

8.1. Die Kriterien zur Beurteilung der Geschäftsqualitäten des Mitarbeiters sind:

Qualifikation;

Berufserfahrung im Fachgebiet;

Fachkompetenz, ausgedrückt in beste Qualität ausgeführte Arbeit;

Grad der Arbeitsdisziplin;

Arbeitsintensität (Fähigkeit zu kurze Zeit ein großes Arbeitsvolumen bewältigen);

Fähigkeit, mit Dokumenten zu arbeiten;

Fähigkeit, rechtzeitig zu meistern technische Mittel, Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Arbeitsqualität;

Arbeitsethik, Kommunikationsstil;

Kreativität, Unternehmertum;

Fähigkeit zu angemessenem Selbstwertgefühl;

Initiative bei der Arbeit zeigen, höherqualifizierte Arbeiten ausführen;

Steigerung der individuellen Leistung;

Rationalisierungsvorschläge;

praktische Hilfestellung für neu eingestellte Mitarbeiter ohne Sicherung der Betreuung durch entsprechende Anordnung;

hohe Arbeitskultur an einem bestimmten Arbeitsplatz.

8.2. Die Ergebnisse der Arbeiten und die Rechtzeitigkeit ihrer Fertigstellung werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

Ergebnisse, die der Arbeitnehmer bei der Erfüllung der in der Stellenbeschreibung und im Arbeitsvertrag vorgesehenen Aufgaben erzielt hat;

Qualität der abgeschlossenen Arbeit;

rechtzeitige Ausführung berufliche Verantwortung;

Erfüllung standardisierter Aufgaben, Niveau der Arbeitsproduktivität.

8.3. Die Bewertung der Geschäftsqualitäten und Arbeitsergebnisse erfolgt auf der Grundlage objektiver Indikatoren, der motivierten Meinung des unmittelbaren Vorgesetzten und der Kollegen.

Die Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage des Beschlusses des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 15. November 1999 N 45 „Einheitliches Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Arbeit und Berufe der Arbeitnehmer“ entwickelt. Ausgabe 2. Teil 2. Abschnitte: „Mechanische Bearbeitung“. von Metallen und anderen Werkstoffen“, „Metallbeschichten und Lackieren“, „Emaillieren“, „Mechanik und Schlosser- und Montagearbeiten“.

Leiter der Struktureinheit: _______________________ _________ (Nachname, Initialen) (Unterschrift) „___“____________ ____ Einverstanden durch: Rechtsdienst _______________________ _________ (Nachname, Initialen) (Unterschrift) „___“____________ ____ Ich habe die Anweisungen gelesen: _______________________ ________ ( oder : erhaltene Weisungen) (Nachname, Initialen) (Unterschrift)"___"____________ ____ g.

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Schlosser mechanische Montagearbeiten(SMR) arbeitet in den Werkstätten von Organisationen des Maschinenbaus und der Metallverarbeitung. Dieser Beruf kann sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt werden, ist es aber überwiegend Männer.

Verwandte Berufe, die das Bau- und Installationsgewerbe ebenfalls ausübt, sind Mechaniker/in für Kontroll- und Messgeräte und Automaten sowie Werkzeugmacher/in. Die Tätigkeiten finden in speziellen Werkstätten von Einrichtungen des Maschinenbaus und der Metallbearbeitung statt, in denen Metallbearbeitungs- und Montagearbeiten aus speziell bereitgestellten Teilen für verschiedene, auch komplexe Geräte durchgeführt werden können: Autos, Traktoren, Motoren, Turbinen und verschiedene Werkzeugmaschinen .

Bei den Bau- und Installationsarbeiten wird zunächst mit den erforderlichen Werkzeugen das vorgesehene Produkt eingestellt, verbunden und gesichert, anschließend anhand spezieller Installationen getestet und bei Bedarf für den weiteren unterbrechungsfreien Betrieb angepasst.

Ebenen und Merkmale der Aktivitäten

Es werden Bau- und Montagearbeiten durchgeführt verschiedene Schwierigkeitsgrade. Die Berechtigung zu dieser Tätigkeit richtet sich nach seiner Tarifkategorie. Sie werden in das für jedes Unternehmen gleiche Tarif- und Qualifikationsverzeichnis eingetragen. Heute gibt es Kategorien von 2 bis 7:

Allgemeine Bestimmungen

Dieser Abschnitt des Dokuments sollte enthalten offizielle Berufsbezeichnung gemäß der in den Handbüchern für Arbeitnehmerqualifikationen, anerkannten Standards und aktuellen Standards vorgeschriebenen Vorlage Besetzungstabelle von einer bestimmten Organisation übernommen. Auch hier angegeben alle Anforderungen seiner erforderlichen Ausbildung, Qualifikationen und gesammelten Berufserfahrung.

Anforderungen und berufliche Verantwortlichkeiten

Der wichtigste Punkt dieses Dokuments, die so detailliert wie möglich dargelegt werden sollte. Die Liste der ausgeübten Aufgaben hängt von der Art des Unternehmens ab, in dem die Bau- und Installationsarbeiten ausgeführt werden, und von seinem unmittelbaren Beruf. Die gemeinsame Tätigkeit aller Bau- und Montagearbeiten besteht lediglich in der Montage von Teilen von Mechanismen und kompletten Bauwerken.

Weitere Verantwortlichkeiten hängen von vielen Faktoren ab. Die Hauptsache ist ein besonderer Abschnitt der Regeln, der den technologischen Prozess und die Sicherheitsvorkehrungen festlegt, die bei der Arbeit beachtet werden müssen. Besonderes Augenmerk sollte auf hochwertige Bau- und Installationsarbeiten gelegt werden, die ihrem traumatischen technologischen Prozess Schritt für Schritt folgen müssen.

  • Installation ganzer Produkte oder nur ihrer Einzelteile;
  • Konfiguration und Bearbeitung von Einheiten und Teilen;
  • Versuch Endprodukte auf Spezialmaschinen;
  • Beseitigung von Fehlern, die bei der Montage aufgetreten sind;
  • Auswuchten der Hauptkomponenten der zusammengebauten Einheiten;
  • Sichern aller Verbindungen mit einer hydraulischen Presse.
    Rechte und Verantwortungen

Dieser Teil des Vertrags betrifft hauptsächlich allgemeine Rechte der Arbeitsgesetzgebung des Landes, nur so oft bestimmte Typen im Unternehmen übernommen. Den gesetzlich verankerten Rechten des Arbeitnehmers widmen sich die Zuständigkeitsbereiche.

Arbeitgeber führen nicht sehr oft zusätzliche Rechte für ihre Mitarbeiter im Unternehmen ein, aber in Stellenbeschreibungen findet man sie oft folgende Liste:

  • das Recht, Tätigkeiten zu verweigern, die eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Bauarbeitern und anderen Personen darstellen;
  • das Recht, sich bei allen während des Arbeitsprozesses auftretenden Fragen direkt an Ihren direkten Vorgesetzten zu wenden (einschließlich schriftlicher Stellungnahmen);
  • das Recht, Ihren direkten Vorgesetzten über eine Fehlfunktion der Mechanismen zu informieren und nach Möglichkeit selbständig Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen.

Auch die Haftung für Verstöße gegen einen Arbeitsvertrag ist in fast jeder Organisation gleich, sodass eine detaillierte Beschreibung mangels besonderer Regelungen auch keinen Sinn macht. Erwähnt werden vor allem disziplinarische, strafrechtliche und finanzielle Haftung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Qualifikationen und Erfahrung

Bau- und Installationsarbeiten müssen durchgeführt werden Berufsausbildung. Je nach Komplexität werden Anforderungen dafür dargestellt notwendige Arbeit, zu deren Erfüllung er verpflichtet ist, also aus seiner Kategorie. Dieser Abschnitt bietet einen Hinweis auf die Berufserfahrung im Bau- und Installationsbereich.

Hier gilt nur eine Regel: Je höher der für die Tätigkeit in einem Fachgebiet erforderliche Rang, desto länger sollte die Berufserfahrung in diesem Fachgebiet sein.

Dieser Absatz der Anleitung enthält Liste der Werke, der die Bau- und Installationsarbeiten im Unternehmen genau ausführen muss. Sie hängen direkt von der Kategorie des Mitarbeiters ab und sind in den Qualifikationsmerkmalen des ETKS SMR-Verzeichnisses angegeben.

Je höher der Rang, desto komplexere Produktionsaufgaben muss er in der Lage sein, alle in den Anweisungen des jeweiligen Unternehmens festgelegten Produktionsanforderungen auszuführen und einzuhalten. Das ETKS-Bau- und Installationsverzeichnis ist durch die Gesetzgebung des Landes anerkannt und für alle Unternehmen, ob groß oder klein, gleich.

Beurteilung, Betriebsbedingungen, professioneller Standard

Der unmittelbare Vorgesetzte der Bau- und Montagearbeiten an dieser Stelle der Anleitung:

  1. Führt eine Beurteilung durch Arbeitstätigkeit Ihres Mitarbeiters, indem Sie gemessene Indikatoren mit funktionalen vergleichen.
  2. Verschreibt Arbeitsfunktionen, die in der Berufsnorm für Bau- und Installationsarbeiten der angegebenen Arbeitskategorie enthalten sind, und erstellt eine Funktionskarte der Art seiner beruflichen Tätigkeit. Hier sind die Entwicklungsorganisationen des gewählten Berufsstandarts für diesen Ausbildungspunkt aufgeführt.
  3. Gibt die Betriebsbedingungen im Unternehmen an: beschreibt den Arbeitsplatz, die Arbeits- und Ruhezeiten, berufliche Gefahren, die Notwendigkeit und Häufigkeit von Dienstreisen. Es legt außerdem zusätzliche Betriebsbedingungen fest, die die Rechte eines Mitarbeiters in einem bestimmten Unternehmen nicht verletzen, im Einklang mit dem abgeschlossenen Vertrag und anderen Vereinbarungen sowie anderen Vorschriften sowie der Geheimhaltung von Amts- und Geschäftsgeheimnissen der Organisation.

Beziehungen nach Position

Die Bau- und Installationsanweisungen sehen eine direkte Interaktion mit anderen Abteilungen des Unternehmens und den darin beschäftigten Mitarbeitern vor, von denen er direkte Anweisungen erhält oder im Gegenteil Materialien zur Erledigung der zugewiesenen Aufgaben überträgt. Ihre Zusammensetzung und Liefertermine sind vorgeschrieben.

Es werden die Stellung des Mitarbeiters in der Organisation, seine Vorgesetzten und Untergebenen sowie seine Schichtarbeiter während seiner Abwesenheit vom Arbeitsplatz angegeben. guter Grund. Hochrangige Bau- und Installationsarbeiter leiten oft weniger erfahrene Arbeiter und sind selbst dem Leiter der entsprechenden Werkstatt unterstellt, in der er arbeitet.

Muss angegeben werden Interaktion von Arbeitnehmern verschiedener Kategorien mit Abteilungen, die an der Unfallbeseitigung und -verhütung beteiligt sind gefährliche Situationen und Beseitigung von Notfolgen.

IN kleine Organisationen Der direkte Vorgesetzte der Bau- und Montagearbeiten kann der unmittelbare Direktor sowie der stellvertretende Direktor für Produktionsfragen sein. All dies ist in festgelegt besondere Unterabschnitte der Stellenbeschreibung für Bau- und Montagearbeiten.

Am Ende der Stellenbeschreibung für einen mechanischen Montagemechaniker ist das Dokument anzugeben, auf dessen Grundlage sie erstellt wurde, sowie dessen Name und das Ausstellungsdatum sowohl dieses Dokuments als auch der Stellenbeschreibung.

Wie werde ich Montagemechaniker? Die Antwort auf die Frage gibt es im Video.

ICH BESTÄTIGE:

________________________

[Berufsbezeichnung]

________________________

________________________

[Name der Firma]

________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„____“ ____________ 20__

ARBEITSBESCHREIBUNG

Mechanischer Montagemechaniker, 3. Kategorie

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten eines Montagemechanikers der 3. Kategorie [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden Unternehmen genannt).

1.2. Die Ernennung und Entlassung eines mechanischen Montagemechanikers der 3. Kategorie erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters in der in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Weise.

1.3. Ein mechanischer Montagemechaniker der 3. Kategorie gehört zur Kategorie der Arbeiter und ist direkt [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens unterstellt.

1.4. Mechanischer Montagemechaniker der 3. Kategorie ist verantwortlich für:

  • pünktliche und qualitativ hochwertige Ausführung der Aufgaben wie vorgesehen;
  • Einhaltung der Leistungs- und Arbeitsdisziplin;
  • Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen, Aufrechterhaltung der Ordnung, Einhaltung der Brandschutzvorschriften im zugewiesenen Arbeitsbereich (Arbeitsplatz).

1.5. Auf die Stelle eines mechanischen Montagemechanikers der 3. Kategorie wird eine Person mit einer mittleren Berufsausbildung in dieser Fachrichtung und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung berufen.

1.6. Bei der praktischen Tätigkeit muss sich ein Montagemechaniker der 3. Kategorie anleiten lassen von:

  • lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Ein mechanischer Montagemechaniker der 3. Kategorie muss wissen:

  • Aufbau und Funktionsprinzip zusammengebauter Einheiten, Mechanismen und Maschinen, technische Bedingungen für deren Montage;
  • mechanische Eigenschaften verarbeiteter Metalle und die Auswirkung der Wärmebehandlung auf sie;
  • Arten von Nietnähten und Schweißverbindungen und Bedingungen zur Gewährleistung ihrer Festigkeit;
  • Zusammensetzung feuerfester und niedrigschmelzender Lote, Flussmittel, Beizen und Methoden zu ihrer Herstellung;
  • Gerät mittlerer Komplexität, Kontrollinstrumente und -geräte;
  • Regeln zum Schärfen und Endbearbeiten von Metallbearbeitungswerkzeugen;
  • System der Zulassungen und Landungen;
  • Qualitäten und Rauheitsparameter;
  • Methoden zur Markierung von Teilen mittlerer Komplexität.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Montagemechanikers der 3. Kategorie werden seine Aufgaben auf [Name der Stellvertreterstelle] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Mechanischer Montagemechaniker der 3. Kategorie übt folgende Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Metallbearbeitung und Montage von Teilen der Klassen 11 bis 12 mit Universalwerkzeugen.

2.2. Montage, Einstellung und Prüfung von Einheiten und Mechanismen mittlerer Komplexität und Metallbearbeitung gemäß 7 - 10 Qualifikationen.

2.3. Markieren, Schaben, Schleifen von Teilen und Baugruppen mittlerer Komplexität.

2.4. Elementare Berechnungen zur Ermittlung von Toleranzen, Passungen und Konizitäten.

2.6. Prüfung montierter Komponenten und Mechanismen an Sonderanlagen.

2.7. Beseitigung von Mängeln, die bei der Montage und Prüfung von Komponenten und Mechanismen festgestellt wurden.

2.8. Einstellung von Zahnrädern mit Einbau der in der Zeichnung und den technischen Spezifikationen angegebenen seitlichen und radialen Spiele.

2.9. Statisches und dynamisches Auswuchten verschiedener Teile einfacher Konfiguration auf speziellen Auswuchtmaschinen mit Funkenscheiben, Prismen und Rollen.

2.10. Löten mit verschiedenen Loten.

2.11. Montage komplexer Maschinen, Aggregate und Werkzeugmaschinen unter Anleitung eines höher qualifizierten Mechanikers.

2.12. Steuerung von Hebe- und Transportgeräten vom Boden aus.

2.13. Anschlagen und Festbinden von Lasten zum Heben und Bewegen; Installation und Lagerung.

Bei behördlicher Notwendigkeit kann ein Montagemechaniker der 3. Kategorie in gesetzlich vorgeschriebener Weise zur Erbringung von Überstunden herangezogen werden.

3. Rechte

Mechanischer Montagemechaniker der 3. Kategorie hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten vertraut.

3.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management.

3.3. Melden Sie Ihrem direkten Vorgesetzten alle Mängel, die bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben festgestellt werden. Produktionsaktivitäten Unternehmen (seine strukturellen Abteilungen) und machen Vorschläge für deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Abteilungsleitern des Unternehmens und den Spezialisten Informationen und Dokumente an, die für die Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Beziehen Sie Spezialisten aus allen (einzelnen) Strukturbereichen des Unternehmens in die Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben ein (sofern dies in den Vorschriften vorgesehen ist). strukturelle Unterteilungen, falls nicht, mit Genehmigung des Unternehmensleiters).

3.6. Fordern Sie von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten und Rechte.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Ein mechanischer Montagemechaniker der 3. Kategorie trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm zugewiesenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit eines mechanischen Montagemechanikers der 3. Kategorie erfolgt:

4.2.1. Direkter Vorgesetzter- regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Durch die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Montagemechanikers der 3. Kategorie ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan eines mechanischen Montagemechanikers der 3. Kategorie richtet sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aus produktionstechnischen Gründen ist für die Teilnahme an Dienstreisen (auch vor Ort) ein mechanischer Montagemechaniker der 3. Kategorie erforderlich.

Ich habe die Anweisungen unter __________/___________/„____“ _______ 20__ gelesen.

[kann ein Anhang zu einem Arbeitsvertrag sein] Ausgefertigt in ___ Exemplaren. Ich stimme zu ________________________________ (Unterschrift, Initialen, Nachname) _________________________________ ________________________________ (Name des Arbeitgebers, (Position des Managers oder anderer _________________________________ ________________________________ dessen organisatorische und juristische Person, die zur Genehmigung berechtigt ist _________________________________ ________________________________ Formular, Adresse, Telefonnummer, Adresse der Stellenbeschreibung) _________________________________ E-Mail, OGRN , INN/ Kontrollpunkt) „___“____________ ____ Stadt „___“_________ ____ Stadt N ____ M.P.

STELLEN-(FERTIGUNGS-)ANLEITUNG für Maschinenbaumechaniker der 2. (3, 4, 5, 6, 7) Kategorie __________________________________________ (Name der Abteilung des Arbeitgebers)


Entwickler - _________________

Vereinbart: _________________

______________________________


Kennung der elektronischen Kopie des Dokuments.


PRÄAMBEL


Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation und anderen Vorschriften, die die Arbeitsbeziehungen in der Russischen Föderation regeln, entwickelt und genehmigt.


1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


1.1. Als mechanischer Montagemechaniker der 2. Kategorie (3, 4, 5, 6, 7) (im Folgenden „Arbeiter“ genannt) werden Arbeiter bezeichnet.

1.2. Diese Stellenbeschreibung definiert die fachlichen Verantwortlichkeiten, Rechte, Pflichten, Verantwortlichkeiten, Arbeitsbedingungen, Beziehungen (Positionsbeziehungen) des Arbeitnehmers, Kriterien zur Beurteilung seiner unternehmerischen Qualitäten und Arbeitsergebnisse bei der Ausübung der Tätigkeit in seinem Fachgebiet und direkt am Arbeitsplatz in „______________“ (im Folgenden „Arbeitgeber“).

1.3. Die Ernennung und Entlassung eines Arbeitnehmers erfolgt auf Anordnung des Arbeitgebers in der in der geltenden Arbeitsgesetzgebung vorgeschriebenen Weise.

1.4. Der Mitarbeiter berichtet direkt an _________________________.

1.5. Der Mitarbeiter muss wissen:

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur industriellen Hygiene und zum Brandschutz;

Regeln für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung;

Anforderungen an die Qualität der erbrachten Leistungen;

Arten von Mängeln und Möglichkeiten, diese zu verhindern und zu beseitigen;

Industriealarm;

Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation am Arbeitsplatz.

2. Kategorie:

technische Spezifikationen für zusammengebaute Komponenten und Mechanismen, Name und Zweck eines einfachen Arbeitsgeräts;

Name und Kennzeichnung der verarbeiteten Materialien;

System von Toleranzen und Passungen zusammengebauter Komponenten und Mechanismen;

grundlegende mechanische Eigenschaften verarbeiteter Metalle;

Methoden zur Beseitigung von Verformungen während der Wärmebehandlung und des Schweißens;

Ursachen von Korrosion und Möglichkeiten, sie zu bekämpfen;

Zweck und Einsatzregeln von Kontroll- und Messgeräten sowie den gängigsten Spezial- und Universalgeräten;

Zweck von Schmierflüssigkeiten und Methoden ihrer Verwendung; Regeln zum Markieren einfacher Teile.

3. Kategorie:

Aufbau und Funktionsprinzip zusammengebauter Einheiten, Mechanismen und Maschinen, technische Bedingungen für deren Montage;

mechanische Eigenschaften verarbeiteter Metalle und die Auswirkung der Wärmebehandlung auf sie;

Arten von Nietnähten und Schweißverbindungen und Bedingungen zur Gewährleistung ihrer Festigkeit;

Zusammensetzung feuerfester und niedrigschmelzender Lote, Flussmittel, Beizen und Methoden zu ihrer Herstellung;

Gerät mittlerer Komplexität, Kontrollinstrumente und -geräte;

Regeln zum Schärfen und Endbearbeiten von Metallbearbeitungswerkzeugen;

System der Zulassungen und Landungen;

Qualitäten und Rauheitsparameter;

Methoden zur Markierung von Teilen mittlerer Komplexität.

4. Kategorie:

Design, kinematisches Diagramm und Funktionsprinzip zusammengebauter Komponenten von Mechanismen und Werkzeugmaschinen;

technische Spezifikationen für die Installation, Einstellung und Abnahme montierter Einheiten und Maschinen;

Gestaltung, Zweck und Regeln für den Einsatz von Arbeits-, Kontroll- und Messgeräten, Instrumenten und Geräten;

System der Zulassungen und Landungen; Qualitäten und Rauheitsparameter;

Grundsätze der Austauschbarkeit von Teilen und Baugruppen;

Methoden zum Markieren komplexer Teile und Baugruppen;

Verfahren zur Wärmebehandlung und Endbearbeitung komplexer Metallbearbeitungswerkzeuge;

Methoden zur Verhinderung und Beseitigung von Metallverformungen und inneren Spannungen während der Wärmebehandlung und des Schweißens;

Grundlagen der Mechanik und Metalltechnik im Rahmen der durchgeführten Arbeiten.

5. Kategorie:

Design, Zweck und Funktionsprinzip zusammengebauter komplexer Mechanismen, Instrumente, Einheiten, Maschinen und Maschinen;

technische Bedingungen für die Einstellung, Prüfung und Lieferung montierter Maschinenkomponenten und Baugruppen und deren Betriebsdaten;

Techniken zur Montage und Einstellung von Maschinen und Testmodi;

Maßnahmen zur Verhinderung einer Verformung von Teilen; Regeln zur Überprüfung von Werkzeugmaschinen auf Genauigkeit.

6. Kategorie:

Aufbau, Funktionsprinzip komplexer Maschinen, Werkzeugmaschinen, Aggregate und Geräte;

Methoden der statischen und dynamischen Prüfung.

Methoden zum Debuggen und Justieren hergestellter Maschinen, Instrumente und anderer Geräte, das Berechnungsprinzip und Methoden zur Überprüfung von Exzentern und anderen Kurven und Zahnrädern.

Methoden zur Berechnung und Konstruktion komplexer Figuren.

Regeln zum Ausfüllen von Pässen für hergestellte Maschinen

7. Kategorie:

Regeln für die Erstellung von Skizzen von Teilen und Baugruppen.

Regeln für den Einsatz elektronischer Computertechnologie.

Möglichkeiten zur Gewährleistung einer genauen Messung komplexer Teile und sauberer Oberflächen.

Methoden und Techniken zur Durchführung von Montagearbeiten, die die Stabilität von Produkten unter klimatischen, mechanischen und Strahlungseinflüssen gewährleisten.

1.6. Benötigte Qualifikationen. Eine weiterführende Berufsausbildung ist erforderlich (für die 7. Klasse).


2. ARBEITSVERANTWORTLICHKEITEN


Arbeiten Sie an der Annahme und Übergabe von Schichten, der Reinigung des Arbeitsplatzes, der Einrichtungsgegenstände und Werkzeuge sowie deren Erhaltung in ordnungsgemäßem Zustand und führen Sie die erstellte technische Dokumentation.

2. Kategorie:

Montage und Einstellung einfacher Komponenten und Mechanismen. Metallbearbeitung und Montage von Teilen gemäß Qualifikation 12 – 14. Montage von Einheiten und Mechanismen mittlerer Komplexität mit Spezialgeräten. Zusammenbau von Teilen zum Heftschweißen. Schneiden von Rohlingen aus Stäben und Blechen mit Handscheren und Metallsägen. Anfasen. Bohren von Löchern nach Markierungen, Vorrichtungen auf einer einfachen Bohrmaschine sowie pneumatischen und elektrischen Maschinen. Gewindeschneiden mit Gewindebohrern und Schneideisen. Einfache Teile markieren. Verbinden von Teilen und Baugruppen durch Löten, Kleben, Schrauben und Kaltnieten. Prüfung montierter Komponenten und Mechanismen auf Ständern und hydraulischen Druckpressen. Mitwirkung zusammen mit einem höher qualifizierten Mechaniker bei der Montage komplexer Bauteile und Maschinen mit Teilemontage, bei der Einstellung von Zahnrädern mit Einbau der in der Zeichnung und den technischen Spezifikationen angegebenen seitlichen und radialen Abstände.

3. Kategorie:

Metallbearbeitung und Montage von Teilen der Qualifikationen 11 – 12 mit Universalgeräten. Montage, Einstellung und Prüfung von Einheiten und Mechanismen mittlerer Komplexität sowie Metallbearbeitung für 7 - 10 Qualifikationen. Markieren, Schaben, Schleifen von Teilen und Baugruppen mittlerer Komplexität. Elementare Berechnungen zur Ermittlung von Toleranzen, Passungen und Konizitäten. Pressen von Teilen auf hydraulischen und mechanischen Schraubenpressen. Prüfung montierter Komponenten und Mechanismen an Sonderanlagen. Beseitigung von Mängeln, die bei der Montage und Prüfung von Komponenten und Mechanismen festgestellt wurden. Einstellung von Zahnrädern mit Einbau der in der Zeichnung und den technischen Spezifikationen angegebenen seitlichen und radialen Spiele. Statisches und dynamisches Auswuchten verschiedener Teile einfacher Konfiguration auf speziellen Auswuchtmaschinen mit Funkenscheiben, Prismen und Rollen. Löten mit verschiedenen Loten. Montage komplexer Maschinen, Aggregate und Werkzeugmaschinen unter Anleitung eines höher qualifizierten Mechanikers. Steuerung von Hebe- und Transportgeräten vom Boden aus. Anschlagen und Festbinden von Lasten zum Heben und Bewegen; Installation und Lagerung.

4. Kategorie:

Metallbearbeitung und Montage von Großteilen und komplexen Baugruppen gemäß Qualifikation 7 – 10. Montage, Einstellung und Prüfung komplexer Baugruppen, Maschinen und Werkzeugmaschinen. Läppen und Schaben von Passflächen komplexer Teile und Baugruppen. Schneiden von Innennuten und Keilwellenverbindungen – Evolventen und einfach. Ausgleich von Interferenzen und Lücken, Zentrierung von Einbauteilen, Baugruppen und Baugruppen. Installation von Rohrleitungen, die unter Luftdruck und aggressiven Spezialprodukten betrieben werden. Statisches und dynamisches Auswuchten von Maschinenkomponenten und Teilen komplexer Konfigurationen auf speziellen Auswuchtmaschinen. Beseitigung von Mängeln, die bei der Montage und Prüfung von Bauteilen, Baugruppen und Maschinen festgestellt werden. Pressen von Teilen auf hydraulischen und mechanischen Schraubenpressen. Mitwirkung beim Auf- und Abbau von Prüfständen, bei der Montage, Einstellung und Prüfung komplexer Versuchs- und Einzelmaschinen unter Anleitung eines höher qualifizierten Mechanikers.

5. Kategorie:

Metallbearbeitung und Endbearbeitung von thermisch unbehandelten Teilen, Produkten und Baugruppen mit komplexer Konfiguration in der 6. Klasse und komplexer Konfiguration in der 7. Klasse. Montage, Einstellung und Fehlerbehebung komplexer Maschinen, Instrumente, Konsolen und Geräte, einzigartiger und präziser Einheiten und Maschinen, Auswahl und Montage großer und kombinierter Lager. Prüfung von Druckbehältern und Tiefvakuumprüfung. Erstellung der notwendigen Diagramme und Kennlinien auf Basis der Prüfergebnisse und Übergabe der Maschinen an die Qualitätskontrolle. Auf- und Abbau von Prüfständen. Überprüfung komplexer einzigartiger und präziser Metallschneidegeräte auf Genauigkeit und Einhaltung technischer Spezifikationen. Installation von Rohrleitungen, die unter hohem Luft-(Gas-)Druck betrieben werden, und von Spezialprodukten. Statisches und dynamisches Auswuchten von Teilen und Baugruppen mit komplexer Konfiguration.

6. Kategorie:

Montage, Einstellung, Prüfung und Lieferung gemäß den technischen Spezifikationen komplexer und experimenteller, einzigartiger Maschinen, Werkzeugmaschinen, Einheiten und Apparate. Überprüfung der Korrektheit ihrer Montage anhand von Betriebsdiagrammen und Kenndaten. Installation von Hochdruckleitungen für alle verwendeten Gase und Flüssigkeiten. Beseitigung festgestellter Mängel. Berechnung von Zahnrädern, Exzentern und anderen Kurven und deren Überprüfung. Konstruktion geometrischer Figuren. Mitwirkung bei der Erlangung eines Reisepasses für montierte und geprüfte Fahrzeuge.

7. Kategorie:

Montage, Regelung, Prüfung und Lieferung gemäß den technischen Spezifikationen von Einzelkonstruktionen, Absperrventilen, Gasverteilungsanlagen, Pumpen, Kammern, Apparaten, Kästen. Montage und Regelung komplexer Versuchsgeräte und Maschinen. Identifizierung und Beseitigung von Mängeln, Erstellung von Vorschlägen zur Änderung der Konstruktionsdokumentation auf der Grundlage der Ergebnisse der Montage und Prüfung komplexer Versuchseinheiten und Maschinen. Registrierung von Testergebnissen und Lieferung von Produkten mithilfe elektronischer Computer. Mitwirkung bei der Entwicklung von Vorrichtungen und Dornen für die Präzisionsfertigung und Montage komplexer Versuchsprodukte. Durchführung präziser Messungen komplexer Teile mit speziellen Koordinatengeräten, Messköpfen, Laserscannern, Kopiergeräten und Computergeräten. Gewährleistung der erforderlichen Sauberkeit bei der Bearbeitung von Innen- und Außenflächen und Schweißverbindungen. Oberflächenpolieren. Berechnungen und Erstellung komplexer Entwicklungen von Geräten aus hitzebeständigen, experimentellen Stählen und Legierungen.


3. RECHTE DER ARBEITNEHMER


Der Arbeitnehmer hat das Recht:

Bereitstellung der im Arbeitsvertrag vorgesehenen Arbeit;

ein Arbeitsplatz, der den staatlichen gesetzlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz und den im Tarifvertrag vorgesehenen Bedingungen entspricht;

pünktliche und vollständige Zahlung des Lohns entsprechend ihrer Qualifikation, Komplexität der Arbeit, Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit;

Ruhezeit durch Festlegung normaler Arbeitszeiten, verkürzte Arbeitszeiten für bestimmte Berufe und Kategorien von Arbeitnehmern, Bereitstellung wöchentlicher freier Tage, arbeitsfreier Feiertage, bezahlter Jahresurlaub;

vollständige zuverlässige Informationen über Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz;

Berufsausbildung, Umschulung und Fortbildung gemäß dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen;

Vereinigung, einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, um ihre Arbeitsrechte, Freiheiten und legitimen Interessen zu schützen;

Beteiligung an der Leitung der Organisation in den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, anderen Bundesgesetzen und dem Tarifvertrag vorgesehenen Formen;

Führung von Tarifverhandlungen und Abschluss von Tarifverträgen und Vereinbarungen durch ihre Vertreter sowie Informationen über die Umsetzung des Tarifvertrags und der Tarifverträge;

Schutz Ihrer Arbeitsrechte, Freiheiten und berechtigten Interessen mit allen Mitteln, die nicht gesetzlich verboten sind;

Beilegung individueller und kollektiver Arbeitskonflikte, einschließlich des Streikrechts, in der im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen festgelegten Weise;

Entschädigung für Schäden, die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seiner beruflichen Pflichten entstanden sind, und Entschädigung für moralischen Schaden in der im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation und anderen Bundesgesetzen festgelegten Weise;

obligatorische Sozialversicherung in den durch Bundesgesetze vorgesehenen Fällen;

Beschaffung von Materialien und Dokumenten im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten;

Interaktion mit anderen Abteilungen des Arbeitgebers, um betriebliche Probleme ihrer beruflichen Tätigkeit zu lösen.


4. VERANTWORTLICHKEITEN EINES MITARBEITERS


Der Arbeitnehmer ist verpflichtet:

die ihm durch den Arbeitsvertrag und die Stellenbeschreibung übertragenen Arbeitspflichten gewissenhaft erfüllen;

die internen Arbeitsvorschriften einhalten;

Arbeitsdisziplin beachten;

Einhaltung etablierter Arbeitsnormen;

die Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit einhalten;

sich um das Eigentum des Arbeitgebers (einschließlich des Eigentums Dritter im Besitz des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber für die Sicherheit dieses Eigentums verantwortlich ist) und anderer Mitarbeiter kümmern;

Informieren Sie den Arbeitgeber oder den unmittelbaren Vorgesetzten unverzüglich über den Eintritt einer Situation, die eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Personen, die Sicherheit des Eigentums des Arbeitgebers (einschließlich des Eigentums Dritter im Eigentum des Arbeitgebers, wenn der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist) darstellt Sicherheit dieser Immobilie).


5. VERANTWORTUNG DER MITARBEITER


Der Mitarbeiter ist verantwortlich für:

5.1. Nichterfüllung der eigenen Pflichten.

5.2. Ungenaue Informationen über den Stand der Arbeiten.

6.5. ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________. (zusätzliche Bedingungen, die die Situation des Arbeitnehmers im Vergleich zu den Bedingungen, die durch das Arbeitsrecht und andere Rechtsakte mit arbeitsrechtlichen Normen, Tarifverträgen, Vereinbarungen und örtlichen Vorschriften festgelegt sind, nicht verschlechtern)

7. BEZIEHUNGEN (JOBBEZIEHUNGEN)


7.1. Bei der Arbeit interagiert der Mitarbeiter mit ______________________________ __________________________________________________________________________. (Abteilungen und Mitarbeiter, von denen er Materialien und Informationen erhält und an die er diese weiterleitet (deren Zusammensetzung und Zeitpunkt der Übermittlung), mit denen er während der Ausführung der Arbeiten interagiert) 7.2. In Notsituationen interagiert der Mitarbeiter mit _________________ ________________________________________________________________________________. (Einheiten, die Unfälle und Folgen von Notfällen beseitigen) 7.3. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Arbeitnehmers werden seine Aufgaben _____________________ (Position) zugewiesen.

8. BEWERTUNG DER GESCHÄFTSQUALITÄTEN EINES MITARBEITERS UND DER ERGEBNISSE SEINER ARBEIT


8.1. Die Kriterien zur Beurteilung der Geschäftsqualitäten des Mitarbeiters sind:

Qualifikation;

Berufserfahrung im Fachgebiet;

Fachkompetenz, ausgedrückt in bester Qualität der geleisteten Arbeit;

8.2. Die Ergebnisse der Arbeiten und die Rechtzeitigkeit ihrer Fertigstellung werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

Ergebnisse, die der Arbeitnehmer bei der Erfüllung der in der Stellenbeschreibung und im Arbeitsvertrag vorgesehenen Aufgaben erzielt hat;

Qualität der abgeschlossenen Arbeit;

rechtzeitige Erfüllung der Amtspflichten;

Erfüllung standardisierter Aufgaben, Niveau der Arbeitsproduktivität.

8.3. Die Bewertung der Geschäftsqualitäten und Arbeitsergebnisse erfolgt auf der Grundlage objektiver Indikatoren, der motivierten Meinung des unmittelbaren Vorgesetzten und der Kollegen.


Die Stellenbeschreibung wurde auf der Grundlage des Beschlusses des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 15. November 1999 N 45 „Einheitliches Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Arbeit und Berufe der Arbeitnehmer“ entwickelt. Ausgabe 2. Teil 2. Abschnitte: „Mechanische Bearbeitung“. von Metallen und anderen Werkstoffen“, „Metallbeschichten und Lackieren“, „Emaillieren“, „Mechanik und Schlosser- und Montagearbeiten“.


Leiter der Struktureinheit: _______________________ _________ (Nachname, Initialen) (Unterschrift) „___“____________ ____ Einverstanden durch: Rechtsdienst _______________________ _________ (Nachname, Initialen) (Unterschrift) „___“____________ ____ Ich habe die Anweisungen gelesen: _______________________ ________ ( oder : erhaltene Weisungen) (Nachname, Initialen) (Unterschrift) „___“____________ ____ g.

ICH BESTÄTIGE:

________________________

[Berufsbezeichnung]

________________________

________________________

[Name der Firma]

________________/[VOLLSTÄNDIGER NAME.]/

„____“ ____________ 20__

ARBEITSBESCHREIBUNG

Mechanischer Montagemechaniker, 4. Kategorie

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert und regelt die Befugnisse, Funktions- und Berufspflichten, Rechte und Pflichten eines Montagemechanikers der 4. Kategorie [Name der Organisation im Genitiv] (im Folgenden „Unternehmen“ genannt).

1.2. Die Ernennung und Entlassung eines mechanischen Montagemechanikers der 4. Kategorie erfolgt auf Anordnung des Unternehmensleiters in der in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Weise.

1.3. Ein mechanischer Montagemechaniker der 4. Kategorie gehört zur Kategorie der Arbeiter und ist direkt [Bezeichnung der Position des unmittelbaren Vorgesetzten im Dativ] des Unternehmens unterstellt.

1.4. Der mechanische Montagemechaniker der 4. Kategorie ist verantwortlich für:

  • pünktliche und qualitativ hochwertige Ausführung der Aufgaben wie vorgesehen;
  • Einhaltung der Leistungs- und Arbeitsdisziplin;
  • Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen, Aufrechterhaltung der Ordnung, Einhaltung der Brandschutzvorschriften im zugewiesenen Arbeitsbereich (Arbeitsplatz).

1.5. Auf die Stelle eines mechanischen Montagemechanikers der 4. Kategorie wird eine Person mit mittlerer Berufsausbildung in dieser Fachrichtung und mindestens 1 Jahr Berufserfahrung berufen.

1.6. Bei der praktischen Tätigkeit muss sich ein Montagemechaniker der 4. Kategorie anleiten lassen von:

  • lokale Gesetze sowie organisatorische und administrative Dokumente des Unternehmens;
  • interne Arbeitsvorschriften;
  • Regeln des Arbeitsschutzes und der Sicherheit, Gewährleistung der industriellen Hygiene und des Brandschutzes;
  • Anweisungen, Anordnungen, Entscheidungen und Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten;
  • diese Stellenbeschreibung.

1.7. Ein mechanischer Montagemechaniker der 4. Kategorie muss wissen:

  • Design, kinematisches Diagramm und Funktionsprinzip zusammengebauter Komponenten von Mechanismen und Werkzeugmaschinen;
  • technische Spezifikationen für die Installation, Einstellung und Abnahme montierter Einheiten und Maschinen;
  • Gerät, Zweck und Regeln für den Einsatz von Arbeitern, Kontroll- und Messgeräten, Instrumenten und Geräten;
  • System der Zulassungen und Landungen;
  • Qualitäten und Rauheitsparameter;
  • Grundsätze der Austauschbarkeit von Teilen und Baugruppen;
  • Methoden zum Markieren komplexer Teile und Baugruppen;
  • Verfahren zur Wärmebehandlung und Endbearbeitung komplexer Metallbearbeitungswerkzeuge;
  • Methoden zur Verhinderung und Beseitigung von Metallverformungen und inneren Spannungen während der Wärmebehandlung und des Schweißens;
  • Grundlagen der Mechanik und Metalltechnik im Rahmen der durchgeführten Arbeiten.

1.8. Während der vorübergehenden Abwesenheit eines Montagemechanikers der 4. Kategorie werden seine Aufgaben auf [Name der Stellvertreterstelle] übertragen.

2. Berufliche Verantwortlichkeiten

Mechanischer Montagemechaniker der 4. Kategorie übt folgende Arbeitsfunktionen aus:

2.1. Metallbearbeitung und Montage von Großteilen und komplexen Baugruppen nach Qualifikation 7 – 10.

2.2. Montage, Einstellung und Prüfung komplexer Baugruppen, Maschinen und Werkzeugmaschinen.

2.3. Läppen und Schaben von Passflächen komplexer Teile und Baugruppen.

2.4. Schneiden von Innennuten und Keilwellenverbindungen – Evolventen und einfach.

2.5. Ausgleich von Interferenzen und Lücken, Zentrierung von Einbauteilen, Baugruppen und Baugruppen.

2.6. Installation von Rohrleitungen, die unter Luftdruck und aggressiven Spezialprodukten betrieben werden.

2.7. Statisches und dynamisches Auswuchten von Maschinenkomponenten und Teilen komplexer Konfigurationen auf speziellen Auswuchtmaschinen.

2.8. Beseitigung von Mängeln, die bei der Montage und Prüfung von Bauteilen, Baugruppen und Maschinen festgestellt werden.

2.10. Mitwirkung beim Auf- und Abbau von Prüfständen, bei der Montage, Einstellung und Prüfung komplexer Versuchs- und Einzelmaschinen unter Anleitung eines höher qualifizierten Mechanikers.

Bei behördlicher Notwendigkeit kann ein Montagemechaniker der 4. Kategorie in gesetzlich vorgeschriebener Weise zur Erbringung von Überstunden herangezogen werden.

3. Rechte

Mechanischer Montagemechaniker der 4. Kategorie hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten vertraut.

3.2. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management.

3.3. Informieren Sie Ihren unmittelbaren Vorgesetzten über alle bei der Wahrnehmung Ihrer Amtspflichten festgestellten Mängel in der Produktionstätigkeit des Unternehmens (seinen Strukturabteilungen) und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie persönlich oder im Namen des unmittelbaren Vorgesetzten von den Abteilungsleitern des Unternehmens und den Spezialisten Informationen und Dokumente an, die für die Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

3.5. Bei der Lösung der ihm übertragenen Aufgaben sind Spezialisten aus allen (einzelnen) Strukturbereichen des Unternehmens einzubeziehen (sofern dies in den Strukturbereichsvorschriften vorgesehen ist, andernfalls mit Zustimmung des Unternehmensleiters).

3.6. Fordern Sie von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten und Rechte.

4. Verantwortung und Leistungsbewertung

4.1. Ein mechanischer Montagemechaniker der 4. Kategorie trägt die administrative, disziplinarische und materielle (und in einigen Fällen, die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, strafrechtliche) Verantwortung für:

4.1.1. Nichtbeachtung oder unsachgemäße Befolgung behördlicher Weisungen des unmittelbaren Vorgesetzten.

4.1.2. Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung der eigenen beruflichen Funktionen und zugewiesenen Aufgaben.

4.1.3. Illegale Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Nutzung für persönliche Zwecke.

4.1.4. Ungenaue Informationen über den Status der ihm zugewiesenen Arbeit.

4.1.5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.

4.1.6. Nichteinhaltung der Arbeitsdisziplin.

4.2. Die Beurteilung der Arbeit eines mechanischen Montagemechanikers der 4. Kategorie erfolgt:

4.2.1. Durch den unmittelbaren Vorgesetzten – regelmäßig im Rahmen der täglichen Ausübung seiner Arbeitsaufgaben durch den Arbeitnehmer.

4.2.2. Durch die Zertifizierungskommission des Unternehmens – periodisch, mindestens jedoch alle zwei Jahre, auf der Grundlage dokumentierter Arbeitsergebnisse für den Bewertungszeitraum.

4.3. Das Hauptkriterium für die Beurteilung der Arbeit eines Montagemechanikers der 4. Kategorie ist die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität seiner Ausführung der in dieser Anleitung vorgesehenen Aufgaben.

5. Arbeitsbedingungen

5.1. Der Arbeitsplan eines mechanischen Montagemechanikers der 4. Kategorie richtet sich nach den vom Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften.

5.2. Aus produktionstechnischen Gründen ist für die Teilnahme an Dienstreisen (auch vor Ort) ein Montagemechaniker der 4. Kategorie erforderlich.

Ich habe die Anweisungen unter __________/___________/„____“ _______ 20__ gelesen.