Antrag auf Weiterführung der Tätigkeit einer gemeinnützigen Organisation. Vereinfachtes Verfahren zur Einreichung von Meldungen durch gemeinnützige Organisationen

Bis zum 15. April dieses Jahres müssen NPOs Berichte und einen Antrag auf Fortsetzung ihrer Tätigkeit beim Justizministerium einreichen. Dies kann nun über das Internet direkt auf der Website des Justizministeriums erfolgen.
Die Einreichung eines Antrags und die Berichterstattung über die Website des Justizministeriums entbinden NPOs von der Verpflichtung, diese Berichte in den Medien zu veröffentlichen, die bekanntermaßen das Recht haben, für solche Veröffentlichungen eine Gebühr zu erheben.
Ich werde nicht im Detail auf den Mechanismus zur Einreichung von Anträgen und Berichten eingehen, sondern einige Fallstricke dieses recht einfachen Prozesses beschreiben.
Also, Schritt eins: Registrierung auf dem Portal des Justizministeriums. Bevor Sie beginnen, informieren Sie sich auf der Seite „Informationen zu registrierten gemeinnützigen Organisationen“ über Ihre Organisation. Am bequemsten ist es, im Feld „OGRN“ zu suchen. So müssen Sie nicht darüber nachdenken, wie das mächtige Justizministerium Ihre Organisation auf seinem Portal benannt hat. (Die Grundlage für diesen etwas giftigen Satz von mir ist der in Anmeldeunterlagen Unsere NPO ist als „Meine Genealogie“ mit dem Buchstaben „Y“ aufgeführt, und das Justizministerium hat bei der Registrierung auf seinem Portal keinen Wert auf dieses „kleine Detail“ gelegt.)
Wenn Sie die benötigten Informationen gefunden haben, schließen Sie diese Seite nicht.
Registrieren Sie sich jetzt im Portal des Justizministeriums auf der Registrierungsseite. Wenn Sie die Felder „Organisation“, „OGRN“ und „Kontonummer“ ausfüllen, geben Sie diese nicht manuell ein, sondern kopieren Sie sie aus den „Informationen zu registrierten Personen“. kommerzielle Organisationen", was im vorherigen Absatz besprochen wurde.
Das von Ihnen erstellte Passwort muss mindestens 6 Zeichen lang sein und Klein- und Großbuchstaben sowie Zahlen enthalten. Login und Adresse Email kann nicht übereinstimmen.
Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie sich sofort, ohne auf eine Willkommens-E-Mail warten zu müssen, einloggen und mit der Arbeit auf der Website des Justizministeriums beginnen.
Schritt zwei: Einreichung eines Antrags auf Fortsetzung der Aktivitäten.
Wenn Sie diesen Antrag direkt auf der Website ausfüllen, werden OGRN, INN/KPP, Name der Organisation und Datum ihrer Registrierung sofort automatisch im Antrag registriert. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Erklärung, die den Text enthält, dass im laufenden (!) Jahr keine Vermögenswerte und Gelder von internationalen oder ausländischen Organisationen, ausländischen Staatsbürgern, Staatenlosen eingegangen sind und dass die Einnahmen aus Eigentum und Geld belief sich auf weniger als drei Millionen Rubel.
Deshalb habe ich einen solchen Antrag direkt auf der Website ausgefüllt, aber auch einen ähnlichen Antrag heruntergeladen, ausgefüllt und hochgeladen, der dasselbe anzeigt, jedoch für 2010, da unsere Organisation im Jahr 2010 registriert wurde.
Wenn Sie einen Antrag nicht direkt auf der Website ausfüllen, sondern eine XLS-Datei herunterladen, achten Sie darauf, den Namen der Organisation anzugeben (dieser sollte genau wie auf der Website des Justizministeriums im Abschnitt „Informationen zu registrierten Nicht-Organisationen“ angegeben werden). Profitorganisationen“) und unter Angabe des Namens der Abteilung des Justizministeriums. Es sollte beginnen: „An die Abteilung des Justizministeriums Russlands für... (im Folgenden als Ihre Region bezeichnet). In unserem Fall – „...für Magadan-Region und Tschukotka Autonomer Kreis»).
Das Justizministerium hat Empfehlungen für die Veröffentlichung von NPO-Berichten entwickelt und zum Download bereitgestellt.

Das Internet ist das Internet, aber die örtliche Abteilung des Justizministeriums riet bei einem thematischen Seminar schüchtern dazu, dass Sie, nachdem Sie so innovativ Berichte/Anträge zur Fortsetzung Ihrer Aktivitäten eingereicht haben, die NPO-Abteilung telefonisch anrufen und Ihre Fortschrittlichkeit bei der rechtzeitigen Einreichung von Dokumenten durch melden sollten die Website des Justizministeriums Russlands. Es ist so süß...

19. Februar 2017, 10:58, Frage Nr. 1545096 Alexander, Moskau

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    Hallo, Alexander.

    Das in Rede stehende vereinfachte Verfahren ist in der Bundesgesetzgebung vorgesehen, d.h. im Bundesgesetz vom 12. Januar 1996 Nr. 7-FZ „Über gemeinnützige Organisationen“.

    Gemäß Artikel 32 Absatz 3.1 des Bundesgesetzes vom 12. Januar 1996 Nr. 7-FZ „Über gemeinnützige Organisationen“

    3.1. Gemeinnützige Organisationen, deren Gründer (Teilnehmer, Mitglieder) keine ausländischen Staatsbürger sind und (oder) Organisationen oder Staatenlose, sowie solche, die im Laufe des Jahres keine Einnahmen aus Eigentum und Geldern aus ausländischen Quellen hatten, wenn die Einnahmen vorhanden sind des Eigentums und der Mittel solcher gemeinnützigen Organisationen im Laufe des Jahres bis zu drei Millionen Rubel betrugen, reichen Sie bei der autorisierten Stelle oder ihrer Gebietskörperschaft einen Antrag ein, der die Einhaltung dieses Absatzes und der Informationen in bestätigt freie Formüber die Fortsetzung seiner Tätigkeit innerhalb der von der zuständigen Stelle festgelegten Fristen.

    So heißt es in einer der Informationsquellen der Gebietskörperschaft des Justizministeriums der Russischen Föderation:

    Das Justizministerium erinnert gemeinnützige Organisationen an die Meldepflicht
    Die Übermittlung von Meldungen an die Justizbehörden ist nicht vom konkreten Datum der Registrierung der Organisation abhängig und erfolgt für den Zeitraum ihrer Tätigkeit im Berichtszeitraum und unabhängig davon, ob die Organisation ihre Tätigkeit tatsächlich ausgeübt hat oder nicht. Mit anderen Worten: Die Meldung erfolgt durch diejenigen gemeinnützigen Organisationen, die im Jahr vor dem Berichtsjahr im Register der eingetragenen gemeinnützigen Organisationen eingetragen sind. Welche gemeinnützigen Organisationen (NPOs) melden dies an die Justizbehörden? Dabei handelt es sich um öffentliche Vereine, religiöse und andere gemeinnützige Organisationen. Abhängig von der Art der NPO kann die Berichterstattung in zwei Arten unterteilt werden: Berichterstattung gemäß den vom russischen Justizministerium genehmigten Formularen und sogenannte vereinfachte Berichterstattung.
    Gemäß Ziffer 3.1. Artikel 32 des Bundesgesetzes „Über gemeinnützige Organisationen“ vereinfacht vereinfacht NPOs, die gleichzeitig drei Bedingungen erfüllen: * deren Gründer (Teilnehmer, Mitglieder) keine ausländischen Staatsbürger sind und (oder) Organisationen oder Staatenlose; * NPOs, die im Laufe des Jahres keine Einnahmen aus Eigentum und Geldern von internationalen oder ausländischen Organisationen, ausländischen Staatsbürgern, Staatenlosen hatten * wenn die Einnahmen aus Eigentum und Geldern dieser NPOs im Berichtsjahr höher waren; auf drei Millionen Rubel.
    Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, wird eine Erklärung abgegeben, in der die Einhaltung der genannten Anforderungen bestätigt wird, sowie in freier Form Auskunft über die Fortführung der Tätigkeit gegeben.
    Dies ist das vereinfachte Verfahren.

    Diejenigen NPOs, die diese Anforderungen nicht erfüllen, reichen Berichte in den Formularen ein, die durch die Verordnung des Justizministeriums Russlands vom 29. März 2010 Nr. 72 „Über die Genehmigung von Berichtsformularen für gemeinnützige Organisationen“ (religiöse Organisationen im Formular RN0003) genehmigt wurden , gemeinnützige Organisationen in den Formen OH0001, OH0002).
    Religiöse und gemeinnützige Organisationen können sich nach dem vereinfachten System melden, während das vereinfachte Verfahren für öffentliche Vereine nicht gilt.
    Öffentliche Verbände sind verpflichtet, die Justizbehörden über die Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu informieren und dabei den tatsächlichen Sitz des ständigen Leitungsorgans, seinen Namen und Angaben zu den Leitern im Umfang der in der Einheitlichen Fassung enthaltenen Informationen anzugeben Staatsregister Rechtspersonen.
    Darüber hinaus legt das Bundesgesetz „Über öffentliche Vereinigungen“ (Absatz 8 von Teil 1 von Artikel 29) die Verpflichtung einer öffentlichen Vereinigung fest, die Justizbehörden über die Höhe der Gelder und sonstigen Vermögenswerte zu informieren, die sie von internationalen und ausländischen Organisationen sowie ausländischen Staatsbürgern erhalten und Staatenlose sowie die Zwecke, für die sie ausgegeben oder verwendet werden, und ihr tatsächlicher Verbrauch oder ihre tatsächliche Verwendung.
    Wenn der öffentliche Verein im Berichtszeitraum keine Mittel von internationalen und ausländischen Organisationen, ausländischen Staatsbürgern oder Staatenlosen erhalten hat, wird das Formular OH0003 mit Bindestrichen an die Justizbehörden übermittelt.
    Die Berichtsblätter sind geheftet, die Anzahl der Blätter wird durch die Unterschrift einer Person bestätigt, die berechtigt ist, im Namen einer gemeinnützigen Organisation ohne Vollmacht zu handeln, ernannt (gewählt) in in der vorgeschriebenen Weise, auf der Rückseite des letzten Blattes anstelle der Firmware und versiegelt mit dem Siegel der Organisation. Wenn die im Bericht enthaltenen Informationen nicht auf die in diesem Formular bereitgestellten Seiten passen, füllen Sie das Formular aus erforderliche Menge Seiten mit Nummerierung für jede von ihnen.
    Der Bericht und sein Anhang werden handschriftlich in Druckbuchstaben mit einem schwarzen oder blauen Stift, entweder mit der Maschine oder mit Gebrauchsschrift, ausgefüllt Computerausrüstung und auf einem Computerdrucker ausgedruckt. In Ermangelung jeglicher Angaben in diesem Formular wird in den entsprechenden Spalten ein Bindestrich eingetragen. Auch gemeinnützige Organisationen sind verpflichtet, Meldungen im Internet zu veröffentlichen (Beschluss des russischen Justizministeriums vom 7. Oktober 2010 Nr. 252 „Über das Verfahren zur Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten und Mitteilungen im Internet über die Fortführung der Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen“), auch über das Portal über die Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen, auf das verlinkt ist Startseite Website des russischen Justizministeriums für die Region Magadan und den Autonomen Kreis Tschukotka.
    Die Frist für die Einreichung von Meldungen bleibt gleich – alle NPOs müssen sich vor dem 15. April des laufenden Jahres bei den Justizbehörden melden. Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2013 einen öffentlichen Verein registriert haben, müssen Sie ab 2014 jedes Jahr bis zum 15. April Meldung erstatten muss Informationen über die Fortführung der Aktivitäten einreichen und auf dem Formular OH0003 berichten. Wenn Sie der Leiter einer religiösen oder anderen gemeinnützigen Organisation sind, müssen Sie (sofern die oben genannten drei Gründe vorliegen) einen Bericht auf den entsprechenden Formularen oder eine Erklärung in irgendeiner Form einreichen, in der bestätigt wird, dass der Organisation keine ausländischen Staatsbürger angehören und (oder) Organisationen oder Staatenlose; der im Berichtszeitraum erhaltene Betrag an Bargeld und anderem Eigentum beträgt weniger als drei Millionen Rubel; Es liegen keine Belege von internationalen oder ausländischen Organisationen, ausländischen Staatsbürgern oder Staatenlosen vor.
    to42.minjust.ru/node/118048

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      Alexander, hallo, die Meldeformulare sind durch die Verordnung des russischen Justizministeriums vom 29. März 2010 Nr. 72 „Über die Genehmigung von Meldeformularen für gemeinnützige Organisationen“ genehmigt.

      Es sollte auch beachtet werden, dass die Veröffentlichung von Berichten über Informationsportal Non-Profit-Organisationen des Justizministeriums Russlands (http://unro.minjust.ru) entspricht der Erfüllung der Pflichten von Non-Profit-Organisationen gemäß Artikel 32 des Bundesgesetzes „Über Non-Profit-Organisationen“. “, daher ist in diesem Fall die Übermittlung von Berichten an das Amt in Papierform nicht erforderlich.

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      REGELN FÜR DIE BERICHTERSTATTUNG
      Der 15. April ist die Frist für die Einreichung von Berichten gemeinnütziger Organisationen bei den Gebietskörperschaften des Justizministeriums
      GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN Reichen Sie der autorisierten Stelle Berichte in den Formularen Nr. ОН0001 (Anhang 1) und Nr. ОН0002 (Anhang 2) ein.
      Eine gemeinnützige Organisation kann Berichte in vereinfachter Form (Anlage 3) in Form einer Erklärung einreichen, in der sie die Einhaltung der festgelegten Bedingungen und Informationen bestätigt in irgendeiner Form zur Fortführung seiner Tätigkeit:
      die Gründer (Teilnehmer, Mitglieder) einer gemeinnützigen Organisation sind keine ausländischen Staatsbürger und (oder) Organisationen oder Staatenlose;
      die gemeinnützige Organisation hat im vergangenen Jahr kein Eigentum und (oder) Gelder von internationalen oder ausländischen Organisationen, ausländischen Staatsbürgern oder Staatenlosen erhalten;
      der jährliche Umsatz von Geldern oder anderen Vermögenswerten überstieg nicht drei Millionen Rubel.
      Vorbehaltlich dieser Bedingungen müssen solche gemeinnützigen Organisationen jährlich auf dem Portal des Justizministeriums minjust.ru Beiträge im Internet veröffentlichen oder Mittel bereitstellen Massenmedien für die Veröffentlichung einer Nachricht über die Fortsetzung seiner Aktivitäten. Wenn die jährliche Berichterstattung auf dem Portal des Justizministeriums veröffentlicht wird, ist es nicht erforderlich, die Berichte persönlich oder per Post einzureichen (dies wird jedoch empfohlen).
      ÖFFENTLICHE VEREINIGUNGEN der autorisierten Stelle Berichte im Formular Nr. ON0003 (Anhang 4) sowie in freier Form eine Mitteilung über die Fortsetzung der Aktivitäten vorlegen, in der der tatsächliche Standort des ständigen Leitungsgremiums, sein Name und Informationen über die Leiter des öffentlichen Vereins angegeben sind die Menge der im einheitlichen Staatsregister enthaltenen Informationen juristische Personen (Passdaten und TIN) (Anhang 5).
      RELIGIÖSE ORGANISATIONEN einen Bericht im Formular Nr. OR0001 (Anhang 6) vorlegen und sind außerdem verpflichtet, jährlich Auskunft über die Fortführung ihrer Tätigkeit zu geben.
      Allerdings können religiöse Organisationen, deren Gründer (Teilnehmer, Mitglieder) keine ausländischen Staatsbürger und (oder) Organisationen oder Staatenlose sind, sowie solche, die kein Eigentum und keine Gelder von internationalen oder ausländischen Organisationen erhalten haben, ausländische Staatsbürger oder Staatenlose sein Wenn sich die Einnahmen aus Eigentum und Bargeld im Laufe des Jahres auf drei Millionen Rubel beliefen, reichen Sie bei der autorisierten Stelle nur einen Antrag ein, der die Einhaltung der oben genannten Kriterien bestätigt, sowie Informationen über die Fortführung der Aktivitäten in irgendeiner Form.
      Wohltätigkeitsorganisationen(wohltätig öffentliche Organisationen, gemeinnützige (öffentliche) Stiftungen, gemeinnützige Bewegungen, gemeinnützige (öffentliche) Institutionen) zusätzlich zu allen oben genannten Berichten, entsprechend ihrer Organisations- und Rechtsform, persönlich oder per Post bei den Gebietskörperschaften des Justizministeriums einzureichen, vor dem 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen Bericht mit Informationen über die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten; Personal oberstes Organ Leitung einer Wohltätigkeitsorganisation; die Zusammensetzung und der Inhalt der Wohltätigkeitsprogramme der gemeinnützigen Organisation (Liste und Beschreibung dieser Programme); den Inhalt und die Ergebnisse der Tätigkeit der gemeinnützigen Organisation; Verstöße, die bei durchgeführten Kontrollen festgestellt wurden Steuerbehörden, Und Maße genommen um sie zu beseitigen.
      GEWERKSCHAFTEN, ihre Verbände (Vereinigungen), primäre Gewerkschaftsorganisationen informieren die autorisierte Stelle jährlich über die Fortsetzung ihrer Aktivitäten und geben dabei den tatsächlichen Standort des ständigen Leitungsgremiums, seinen Namen und Informationen über die Leiter der öffentlichen Vereinigung im Umfang der darin enthaltenen Informationen an das Unified State Register of Legal Entities (Passdaten und TIN).
      Diese Berichte wurden durch die Verordnung des russischen Justizministeriums vom 29. März 2010 Nr. 72 „Über die Genehmigung von Berichtsformularen für gemeinnützige Organisationen“ genehmigt.
      Als Datum der Einreichung dieser Unterlagen durch eine gemeinnützige Organisation gilt:
      - das Datum ihres tatsächlichen Eingangs beim Amt, wenn die Unterlagen direkt eingereicht werden;
      - Versanddatum der Postsendung mit Beschreibung der Anlage, wenn die Unterlagen in Form einer Postsendung mit Beschreibung der Anlage vorgelegt werden.
      Bei der Erstellung von Berichten müssen Sie sich an mehreren orientieren einfache Regeln:
      Meldungen sind form- und fristgerecht einzureichen.
      Die Berichterstattung muss Informationen darüber enthalten, welche Aktivitäten die Organisation durchführt und welche Mittel dafür ausgegeben werden.
      Die Berichterstattung muss zuverlässig und vollständig sein, jedoch ohne übermäßige Details.
      Abschließend möchte ich die Leiter öffentlicher Vereine, religiöser und anderer gemeinnütziger Organisationen auf die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit der durch die Bundesgesetzgebung festgelegten Verpflichtung zur Berichterstattung über ihre Aktivitäten aufmerksam machen, die eine vorherige Einarbeitung erfordert Daten der oben genannten Empfehlungen zum Ausfüllen von Meldeformularen. Auch die Berichtsformulare selbst enthalten recht ausführliche Erläuterungen und Hinweise, die die Reihenfolge ihrer Ausführung erläutern.
      In diesem Fall ist es unbedingt erforderlich, alle erforderlichen Felder auszufüllen und darin zuverlässige Informationen anzugeben.
      Achtung Non-Profit-Organisationen mit CHARITY-Status!
      Gemäß Art. 19 des Bundesgesetzes vom 11. August 1995 Nr. 135-FZ „Über gemeinnützige Aktivitäten und gemeinnützige Organisationen“ gemeinnützige Organisationen mit gemeinnützigem Status (gemeinnützige öffentliche Organisationen, Wohltätigkeitsorganisationen, Wohltätigkeitsorganisationen, Wohltätigkeitsorganisationen) zusätzlich zu allen Berichten entsprechend ihrer Organisations- und Rechtsform den Gebietskörperschaften des Justizministeriums vor dem 31. März nach dem Berichtsjahr persönlich oder per Post einen Bericht mit Informationen vorzulegen um:
      - finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten, die die Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes vom 11. August 1995 Nr. 135-FZ „Über gemeinnützige Aktivitäten und gemeinnützige Organisationen“ in Bezug auf die Verwendung von Eigentum und die Verwendung von Geldern einer gemeinnützigen Organisation bestätigen;
      - die personelle Zusammensetzung des obersten Leitungsorgans einer gemeinnützigen Organisation;
      - Zusammensetzung und Inhalt der Wohltätigkeitsprogramme der Wohltätigkeitsorganisation (Liste und Beschreibung dieser Programme);
      - Inhalt und Ergebnisse der Tätigkeit der gemeinnützigen Organisation;
      - Verstöße, die aufgrund von Kontrollen durch die Steuerbehörden festgestellt wurden, und Maßnahmen zu deren Beseitigung.
      to89.minjust.ru/node/3025

Eine Non-Profit-Organisation (NPO) ist, wie der Name schon sagt, nicht kommerziell, das heißt, sie wurde gegründet, um Gewinne zu erwirtschaften und diese unter den Teilnehmern zu verteilen. Bei der Gründung von NPOs werden politische, soziale, religiöse, pädagogische, wissenschaftliche und gemeinnützige Ziele verfolgt. Gemeinnützige Organisationen agieren im Rahmen von Aktivitäten, die den bekannten Ausdruck „Nicht durch Brot allein ...“ verkörpern.

Organisationen befassen sich mit der Verwirklichung der spirituellen Bedürfnisse der Bürger, beispielsweise mit der Entwicklung der Masse Körperkultur und Sport, Gesundheitswesen, Schutz der Rechte von Organisationen und Bürgern usw. Obwohl NPOs keine kommerziellen Aktivitäten durchführen (obwohl sie dies können, wenn sie zur Erreichung der von ihren Gründern gesetzten Ziele der Organisation beitragen), müssen sie regelmäßig Berichte vorlegen. Lassen Sie uns überlegen, welche Art von Berichterstattung NPOs dem Justizministerium vorlegen müssen.

Zeit „H“

Im Jahr 2019 gab es keine Änderungen bei der Frist für die Einreichung von Meldeunterlagen gemeinnützige Organisationen für das russische Justizministerium. Dieses Datum ist der 15. April. NPOs müssen über ihre Aktivitäten auf der Grundlage des Bundesgesetzes „Über nichtkommerzielle Aktivitäten“ Nr. 7 vom Januar 1996 berichten.

Artikel 32 dieses Gesetzesdokuments schreibt das Verfahren zur Erstellung eines Berichts über die Aktivitäten der Organisation an die Steuer- und Statistikbehörden, an die Gründer und andere Personen gemäß den Satzungsdokumenten der Organisation und den geltenden Rechtsvorschriften vor.

Den Aufsichtsbehörden werden Informationen über die Einnahmen und Ausgaben von Geldern und anderem Vermögen im vergangenen Zeitraum, über die Geschäftsführung der Organisation und die allgemeine Tätigkeit der NPO zur Verfügung gestellt.

Dies ist eine ernste Angelegenheit, und für eine nachlässige Haltung gegenüber dieser Angelegenheit – verspätete Bereitstellung oder Nichtbereitstellung der angegebenen Informationen – wird eine angemessene Verwaltungsstrafe verhängt (gemäß Artikel 19.7 des Verwaltungsgesetzbuchs der Russischen Föderation).

Wo können Berichte eingereicht werden?

Die zusammengestellte Berichterstattung kann heute in zwei Versionen eingereicht werden:

  1. Mit der Post. Die Berichterstattung erfolgt wie gewohnt mit der Post, gerichtet an die Gebietskörperschaften der Zentralstelle des Justizministeriums Russische Föderation. Bei der Übermittlung eines Berichts ist es zwingend erforderlich, eine Dokumentenliste beizufügen.
  2. Veröffentlichung von Daten zum Bericht im Internet in den Informationsressourcen des russischen Justizministeriums. Der Zugriff auf diese Ressourcen kann über die offiziellen Websites der regionalen Stellen des Justizministeriums oder über die zentrale offizielle Website des Justizministeriums – www.minjust.ru – erfolgen. Die Veröffentlichung von Berichten auf offiziellen Internetressourcen ist durch eine Sonderverordnung des Justizministeriums vorgesehen, die die Möglichkeit regelt, Nachrichten von NPOs über die Fortsetzung ihrer Aktivitäten und Berichte über Aktivitäten für den vergangenen Zeitraum im Internet zu veröffentlichen.
  3. Es gibt eine dritte Möglichkeit – das Versenden von Berichtsdokumenten und Nachrichten über die Fortsetzung der Aktivitäten in im elektronischen Format per Email. Diese Methode ist nur möglich, wenn eine digitale elektronische Signatur des autorisierten Leiters der Organisation vorliegt.

Zusammensetzung der Berichterstattung

Gemeinnützige Organisationen müssen Berichte über ihre aktuellen Aktivitäten für den vergangenen Berichtszeitraum in folgender Zusammensetzung vorlegen:

  • Steuerberichterstattung. NPOs können wie andere Organisationen ein Steuersystem wählen. Entweder unter Verwendung eines allgemeinen Steuersystems oder unter Verwendung eines vereinfachten Steuersystems. Im ersten Fall füllen gemeinnützige Organisationen eine Gewinn- und Umsatzsteuererklärung aus. Im Falle der Nutzung des vereinfachten Steuersystems füllt eine NPO eine Erklärung zur Zahlung der im vereinfachten Steuersystem vorgesehenen Steuer aus. Für Organisationen, die Immobilien in ihrer Bilanz haben, ist eine Erklärung über die Zahlung der Immobiliensteuer erforderlich;
  • Finanzberichte. Für die Präsentation erforderliche Komposition Finanzberichte im Bundesgesetz über die Rechnungslegung vorgeschrieben. Für Organisationen, die keine kommerzielle Tätigkeit ausüben, ist jedoch ein vereinfachtes Rechnungsführungssystem vorgesehen, das lediglich eine Verlust- und Gewinnrechnung, einen Bericht über die Verwendung der erhaltenen Mittel und eine Bilanz umfasst. Auch die Anzahl der Berichte wurde vereinfacht: Ein solcher Bericht muss nur noch einmal im Jahr erstellt werden;
  • statistische Berichterstattung. Neben der Verlust- und Gewinnrechnung sowie der Bilanz übermitteln gemeinnützige Organisationen, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, Daten an die Behörden Landesstatistik. Zu diesem Zweck wird es verwendet Sonderform, entwickelt für gemeinnützige Organisationen zur Bereitstellung von Informationen – Nr. 1-NPO.

Zusätzlich zum Ausfüllen des vorgeschriebenen Formulars müssen Sie möglicherweise weitere von der Statistikbehörde angeforderte Informationen angeben.

  1. Daten zur Angabe außerbudgetärer Mittel. Es werden Informationen zur Berechnung und Zahlung der Beiträge zur Krankenkasse und zur Pensionskasse sowie zur personalisierten Abrechnung bereitgestellt.
  2. Spezialisierte Berichterstattung. Für NPOs gibt es aufgrund der Besonderheiten ihrer Tätigkeit Bestimmungen Sondertypen Berichterstattung und übermittelte Daten. Daher müssen Organisationen, die nicht jährlich kommerzielle Aktivitäten ausüben, vor dem 31. März bei der für die Buchhaltung dieser Organisationen zuständigen Stelle einen Antrag auf Fortsetzung ihrer Aktivitäten im kommenden Jahr stellen. Die Informationen umfassen Daten über den aktuellen Standort des Leitungsgremiums sowie Informationen über die Leiter der Organisation.