Vorübergehende Regelung der Vollmachten, die Aktionäre ihren Vertretern zur Teilnahme an der Hauptversammlung erteilen. Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft, Teilnahme durch Bevollmächtigte

VORÜBERGEHENDE BESTIMMUNG

über Vollmachten, die Aktionäre ihren Vertretern erteilen

zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Diese Verordnung wurde auf der Grundlage des Bundesgesetzes der Russischen Föderation „Über“ entwickelt Aktiengesellschaften" und das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation und ist gültig, bis die Hauptversammlung der Aktionäre der JSC "___________" die Verordnung über das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen (Reglement der Hauptversammlung der Aktionäre) oder ein anderes regelndes Dokument verabschiedet das Verfahren zur Vorbereitung und Abhaltung von Hauptversammlungen.

Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung übt der Aktionär sowohl persönlich als auch durch seinen Vertreter aus.

1. VERFAHREN ZUR ZERTIFIZIERUNG EINER Vollmacht

1.1. Der Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung handelt auf der Grundlage einer vom Aktionär erteilten schriftlichen Vollmacht (Vollmacht).

1.2. Eine Vollmacht zur Teilnahme an der Arbeit der Hauptversammlung bedarf der Beglaubigung durch einen Notar oder auf eine andere im Gesetz und in dieser Geschäftsordnung vorgesehene Weise.

1.3. Vollmacht im Namen des Aktionärs - juristische Person ausgestellt mit der Unterschrift seines Leiters oder einer anderen durch die Gründungsurkunden dazu befugten Person, versehen mit dem Siegel dieser Organisation.

1.4. Vollmacht im Namen des Aktionärs - Individuell Wer ist Bürger? Russische Föderation, kann von der Organisation, in der der Aktionär arbeitet oder studiert, von der Wohnungsverwaltung an seinem Wohnort oder von der Verwaltung der stationären medizinischen Einrichtung, in der er behandelt wird, beglaubigt werden.

1.5. Bei Vorlage einer von der Organisation, in der der Aktionär tätig ist, beglaubigten Vollmacht muss der Aktionärsvertreter ein Dokument vorlegen, das das Bestehen des Arbeitsverhältnisses des Aktionärs mit dem betreffenden Unternehmen oder der betreffenden Organisation zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung bestätigt (a zertifizierter Auszug aus Arbeitsmappe, eine beglaubigte Kopie des Arbeitsbuchs, Zeugnis usw.). Diese Anforderung gilt nicht für Aktionäre, die Mitarbeiter der JSC „_____________“ sind.

1.6. Bei Vorlage einer von der Organisation, bei der der Aktionär studiert, beglaubigten Vollmacht muss der Aktionärsvertreter eine von der Bildungseinrichtung ausgestellte Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Aktionär an der betreffenden Bildungseinrichtung studiert Bildungseinrichtung zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung.

1.7. Bei Vorlage einer von der Verwaltung einer stationären medizinischen Einrichtung beglaubigten Vollmacht muss der Aktionärsvertreter eine von der medizinischen Einrichtung ausgestellte Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sich der Aktionär zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung in der entsprechenden medizinischen Einrichtung in Behandlung befand wurde ausgestellt.

1.8. Aktionäre, die ausländische Staatsbürger (Staatsangehörige) sind, erteilen Vollmachten gemäß den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates. Die Vollmacht eines solchen Aktionärs muss ordnungsgemäß beglaubigt und ins Russische übersetzt werden. Die Übersetzung wird von einem Notar beglaubigt. Vollmachten von Aktionären – ausländischen juristischen Personen – werden in gleicher Weise beglaubigt.

1.9. Die Vollmacht eines Aktionärs – einer Person, die keine Dokumente zur Bestätigung der Staatsbürgerschaft besitzt (die eine Staatenlose Person ist) muss von einem Notar beglaubigt werden.

1.10. Vollmachten von Aktionären, die in einem Arbeitsverhältnis mit der JSC „___________“ stehen, werden vom Geschäftsführer oder einer ihn vertretenden Person beglaubigt. Vollmachten von Aktionären, die sich auf einer Reise befinden und vor Beginn der Hauptversammlung keine Möglichkeit haben, die Vollmacht des Managers zu beglaubigen, können vom Kapitän des entsprechenden Schiffes beglaubigt werden. In diesem Fall kann der Vollmachtstext per Funk oder auf anderem Kommunikationsweg an die JSC „___________“ übermittelt werden.

1.11. Befindet sich ein Gesellschaftsanteil im Miteigentum mehrerer Personen, so wird das Stimmrecht in der Hauptversammlung nach eigenem Ermessen durch einen der Miteigentümer oder dessen gemeinsamen Vertreter ausgeübt. Die Befugnisse jeder dieser Personen müssen in der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Weise formalisiert werden.

1.12. Die Vollmacht (oder ihre notariell beglaubigte Kopie) ist den Unterlagen der jeweiligen Hauptversammlung beigefügt.

2.1. Eine von einem Aktionär erteilte Vollmacht muss folgende Angaben enthalten:

2.1.1. Informationen zum Thema:

a) für natürliche Personen: Name, Vorname, Vatersname, Passdaten (Serie, Nummer, Ausstellungsdatum, Angabe der Behörde, die den Pass ausgestellt hat), Wohnort;

b) für juristische Personen: vollständiger offizieller Name, Registrierungsnummer, Standort, Telefonnummer, Postanschrift.

2.1.2. Angaben zum Vertreter: Nachname, Vorname, Vatersname, Passdaten (Serie, Nummer, Ausstellungsdatum, Angabe der Behörde, die den Pass ausgestellt hat), Wohnort.

2.1.3. Angaben zur Anzahl und Art der vom Aktionär gehaltenen Aktien unter Angabe der Registrierungsnummer der entsprechenden Aktienausgabe.

2.1.4. Informationen über den Umfang der Befugnisse, die der Aktionär seinem Vertreter einräumt (das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, Tagesordnungspunkte zu besprechen, über Tagesordnungspunkte abzustimmen). Die Vollmacht kann konkrete Anweisungen zur Art der Abstimmung zu einem bestimmten Thema enthalten.

2.1.5. Informationen darüber, an welcher Hauptversammlung der Aktionäre der Vertreter teilnehmen darf (jährliche, außerordentliche Versammlung; Versammlung zu bestimmten Themen, an einem bestimmten Tag usw.).

2.1.6. Das Ausstellungsdatum der Vollmacht und ihre Gültigkeitsdauer.

Notiz:

1. Eine Vollmacht kann für die Dauer von höchstens drei Jahren erteilt werden.

2. Eine Vollmacht ohne Ausstellungsdatum ist ungültig.

3. Eine Vollmacht, die keine Angaben zur Gültigkeitsdauer enthält, hat ein Jahr ab Ausstellungsdatum Rechtskraft.

3. Gründe für die Anerkennung der Vollmacht

LEERE

3.1. In folgenden Fällen hat die Vollmacht keine Rechtskraft:

Wenn die Vollmacht von einer unbefugten Person beglaubigt wird;

Wenn die Vollmacht kein Ausstellungsdatum hat;

Enthält die Vollmacht nicht die erforderlichen Angaben zum Aktionär, zur Anzahl und Art der vom Aktionär gehaltenen Aktien;

Wenn die Vollmacht nicht alles enthält notwendige Informationenüber die Person, auf deren Namen die Vollmacht erteilt wurde;

In anderen gesetzlich festgelegten Fällen.

3.2. Wenn zwei oder mehr Personen mit Vollmachten eines Aktionärs zur Teilnahme an der Arbeit der Hauptversammlung erschienen sind, in der vorgeschriebenen Weise nicht aufgehoben sind, ist ein Bevollmächtigter mit späterem Ausstellungsdatum der Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen. Sofern alle erteilten Vollmachten das gleiche Ausstellungsdatum haben, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung eine vom Aktionär benannte Person als sein rechtmäßiger Vertreter zugelassen. Der Antrag auf Zulassung der betreffenden Person zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss schriftlich erfolgen. Ohne eine solche Weisung des Aktionärs ist es keinem Vertreter gestattet, an der Hauptversammlung teilzunehmen.

3.3. Die Vollmacht verliert ihre Rechtskraft, wenn sie vom Aktionär widerrufen wird. Der Antrag auf Widerruf einer Vollmacht kann notariell beglaubigt oder in der für die Erteilung einer Vollmacht vorgeschriebenen Weise beglaubigt werden. Ein Aktionär hat das Recht, eine zuvor erteilte Vollmacht durch einen schriftlichen Antrag beim Vorstand der JSC „_________“ zu widerrufen. Eine Anordnung zum Widerruf bereits erteilter Vollmachten kann in eine neue, vom Aktionär erteilte Vollmacht aufgenommen werden.

3.4. Der Aktionär hat jederzeit das Recht, seinen Vertreter in der Hauptversammlung auszutauschen oder den Vertreter von der Teilnahme an der Arbeit der Hauptversammlung auszuschließen und persönlich an der Arbeit der Hauptversammlung teilzunehmen. Ein Antrag auf Abberufung (Ersetzung) eines Vertreters muss schriftlich gestellt und bei den Arbeitsorganen der Hauptversammlung eingereicht werden.

Vostandsvorsitzender ________ (________________)

Eine der recht verbreiteten Geschäftsformen ist die Gründung einer Aktiengesellschaft (JSC). Eigentümer der Anteile sind die Gründer oder vorab ernannte Personen. Höchster Körper Management in der Organisation - der Aktionärsrat. Von Aus verschiedenen Gründen Der Aktionär muss bei den Versammlungen nicht immer anwesend sein, kann aber eine Person entsenden, die seine Interessen vertritt. Auf der Hauptversammlung nimmt der Bevollmächtigte Aufgaben und Befugnisse wahr, die auf den Gesetzen des Bundes oder den von der Landes- oder Kreisverwaltung erlassenen Gesetzen oder einer Vollmacht in einfacher schriftlicher Form oder einer notariell beglaubigten Vollmacht beruhen. Die Vollmacht muss die Passdaten des Vollmachtgebers und des Vertreters enthalten. Für juristische Personen - Angaben zum Wohnort, Unterlagen für das Unternehmen. Die Voraussetzungen für die Treuhandübertragung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation festgelegt (Artikel 185.1 Absätze 3 und 4).

Worauf können Sie vertrauen?

Der Status in einer Aktiengesellschaft wird als Prozentsatz der Wertpapiere (Aktien) ausgedrückt. Sie bestätigen die Rechte und Pflichten des Eigentümers. Je nach Art und Kategorie der Wertpapiere hat ein Aktionär folgende Rechte:

  • beim Gründertreffen neue Fragen aufwerfen;
  • potenzielle Kandidaten für die Aufnahme in das JSC vorschlagen;
  • eine Sitzung außerplanmäßig und nicht rechtzeitig einberufen, Inventuren, Kontrollen usw. durchführen;
  • der Eigentümer wird vor Besprechungen und deren Ergebnissen gewarnt;
  • Informieren Sie sich über den Fortschritt des Treffens, machen Sie sich mit dessen Protokoll und Änderungen in der Teilnehmerliste vertraut;
  • Besprechungsthemen diskutieren und kommentieren;
  • bei Entscheidungen abstimmen;
  • im Falle ihrer Schließung die Zinsen und einen Teil des Eigentums der Aktiengesellschaft wegnehmen;
  • Führen Sie Gerichtsverfahren in Bezug auf das JSC durch.

Diese Rechte können ganz oder teilweise nach Belieben übertragen werden. Bei der Erstellung des Formulars ist es notwendig, genau zu formulieren, welche Rechte übertragen werden, und dabei alle Nuancen anzugeben. Andernfalls sitzt der Vertreter einfach da und hört sich die Tagesordnung an, kann dazu Stellung nehmen, ist aber nicht befugt, die Beschlüsse der übrigen Aktionäre zu unterzeichnen oder zu widerlegen. Um solch dumme Fehler zu vermeiden, reicht es aus, Ihre Verantwortlichkeiten genau zu definieren. Je nach Absicht des Aktionärs kann ihr Umfang vollständig sein (Freibrief) oder auf ein Minimum reduziert werden.

In den Vollmachtsspalten können Sie beispielsweise angeben, dass der Bevollmächtigte befugt ist:

  • nehmen Sie aktiv an absolut allen Arten von Aktivitäten des JSC teil;
  • das Recht auf alles ausüben, außer auf den Erhalt von Zinsen bei Schließung der Organisation. Oder zum Beispiel zusätzlich zur Empfehlung neuer Kandidaten;
  • Geben Sie Ihre Stimme ab und diskutieren Sie nur über bestimmte Tagesordnungspunkte.

Was ist bei der Erstellung einer Vollmacht zu beachten?

Um einige Probleme zu lösen, sind möglicherweise mehrere Vertreter erforderlich (Rechtsanwalt, Buchhalter, erfahrener Manager für Beratungen usw.). Hier ist die Möglichkeit mehrerer Bevollmächtigungen pro Besprechungsteilnehmer akzeptabel. Die Norm und Option besteht darin, dass ein Bürger die Interessen mehrerer Aktionäre einer Aktiengesellschaft schützt und trägt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung einer Vereinbarung über die Übertragung von Rechten mit dem Vermerk „auf Dauer“ keine Angabe des Anteilsanteils erforderlich ist, da dessen Anzahl nicht konstant ist und sich während der Gültigkeit der Vollmacht ändern kann Rechtsanwalt. Das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation ermöglicht die Beglaubigung von Vollmachten durch verschiedene Organisationen, wenn der Rechtsübertragende dort beschäftigt oder vorübergehend gebunden ist. Dies kann auch durch die Verwaltungsabteilung oder den Chefarzt des Krankenhauses erfolgen, in dem sich der Aktionär in Behandlung befindet, oder durch den Vorsitzendenausschuss der Wohnungsabteilung am Ort der Registrierung.

Eine Vollmacht einer juristischen Person (Inhaber) muss deren Siegel und Unterschrift enthalten. Die Gültigkeitsdauer des Dokuments wird auf Wunsch des Auftraggebers angegeben. Wenn diese Spalte nicht angegeben ist, gilt sie 365 Tage nach dem Datum der Unterzeichnung als gültig. Die notarielle Beglaubigung einer Vollmacht ist sowohl bei der Übertragung von Rechten zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung als auch bei der Veräußerung des eigenen Anteils aus dem Vermögen einer Aktiengesellschaft zwingend erforderlich. Dies gewährleistet die Sicherheit im Rechtsbereich, minimiert die Möglichkeit von Betrug und beweist die Rechtmäßigkeit der Handlungen des Auftraggebers vor Gericht. Darüber hinaus wird der Anwalt stets sorgfältig auf die Richtigkeit der Registrierung und die Angabe des Ausstellungsdatums achten. Wird dieser Punkt versäumt, ist die Vollmacht ungültig. Dies bestätigt einmal mehr, dass Alphabetisierung und Sicherheit an erster Stelle stehen. Darüber hinaus kann der Notar die Vertragsparteien vor Ort aufsuchen, wenn diese nicht in der Lage sind, alleine zu erscheinen.

Guten Tag!

Gemäß dem Bundesgesetz vom 26. Dezember 1995 Nr. 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“ übt der Aktionär das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowohl persönlich als auch durch seinen Vertreter aus. Der Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung handelt gemäß den Befugnissen, die auf einer schriftlich erteilten Vollmacht beruhen. Die Stimmvollmacht muss Angaben über die vertretene Person und den Vertreter (bei einer natürlichen Person - Name, Angaben zum Ausweisdokument (Serie und (oder) Nummer des Dokuments, Datum und Ort seiner Ausstellung, Behörde, die das ausgestellt hat) enthalten Dokument), für eine juristische Person - Name, Informationen zum Standort). Eine Vollmacht für eine natürliche Person muss von einem Notar beglaubigt werden (Artikel 57 des Gesetzes).

Gemäß Art. 53 „Über Aktiengesellschaften“ haben Aktionäre (Aktionäre), die zusammen mindestens 2 Prozent der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft besitzen, das Recht, Themen auf die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung zu setzen Hauptversammlung Aktionäre und nominiert Kandidaten für den Vorstand (Aufsichtsrat) der Gesellschaft, das kollegiale Leitungsorgan, die Prüfungskommission (Revisoren) und die Zählkommission der Gesellschaft, deren Zahl die quantitative Zusammensetzung des zuständigen Gremiums nicht überschreiten darf, sowie ein Kandidat für die Position des Sohlenführers ausführendes Organ.

Solche Vorschläge müssen spätestens 30 Tage nach Ende des Geschäftsjahres bei der Gesellschaft eingehen, sofern die Satzung der Gesellschaft nichts anderes vorsieht spätes Datum.

Enthält die vorgeschlagene Tagesordnung für eine außerordentliche Hauptversammlung die Frage der Wahl von Mitgliedern des Vorstands (Aufsichtsrats) der Gesellschaft, haben Aktionäre oder ein Aktionär, der zusammen mindestens 2 Prozent der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft besitzt, die Wahl das Recht, Kandidaten zur Wahl in den Vorstand (Aufsichtsrat) der Gesellschaft vorzuschlagen, deren Zahl die quantitative Zusammensetzung des Vorstands (Aufsichtsrats) der Gesellschaft nicht überschreiten darf.

Wenn die vorgeschlagene Tagesordnung für eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre die Frage der Einrichtung eines alleinigen Exekutivorgans der Gesellschaft und (oder) der vorzeitigen Beendigung der Befugnisse dieses Organs gemäß Artikel 69 Absätze 6 und 7 des Gesetzes enthält, sind die Aktionäre oder ein Aktionär, der zusammen mindestens 2 Prozent der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft besitzt, hat das Recht, einen Kandidaten für die Position des alleinigen geschäftsführenden Organs der Gesellschaft vorzuschlagen.

Die in diesem Absatz genannten Vorschläge müssen bei der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor dem Datum der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre eingehen, es sei denn, die Satzung der Gesellschaft sieht einen späteren Zeitpunkt vor.

Ein Vorschlag zur Aufnahme von Themen in die Tagesordnung der Hauptversammlung der Aktionäre und ein Vorschlag zur Nominierung von Kandidaten erfolgen schriftlich unter Angabe des Namens (Name) der sie vertretenden Aktionäre (Aktionäre) sowie der Anzahl und Kategorie (Art) der gehaltenen Aktien von ihnen und muss von den Aktionären (Aktionär) unterzeichnet werden.

Ein Vorschlag zur Aufnahme von Themen in die Tagesordnung der Hauptversammlung muss den Wortlaut jedes vorgeschlagenen Themas enthalten, und ein Vorschlag zur Nominierung von Kandidaten muss den Namen und die Einzelheiten des Ausweisdokuments (Serie und (oder) Nummer des Dokuments, Datum) enthalten und Ort seiner Ausstellung, die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat), jeder vorgeschlagene Kandidat, der Name des Gremiums, in das er zur Wahl vorgeschlagen wird, sowie andere in der Satzung oder in internen Dokumenten des Unternehmens vorgesehene Informationen über ihn. Ein Vorschlag, Themen auf die Tagesordnung einer Hauptversammlung der Aktionäre zu setzen, kann den Wortlaut einer Entscheidung zu jedem vorgeschlagenen Thema enthalten.

Wenn die vorgeschlagene Tagesordnung für die Hauptversammlung die Frage der Umstrukturierung der Gesellschaft in Form einer Fusion, Abspaltung oder Spaltung und die Frage der Wahl des Vorstands (Aufsichtsrats) der Gesellschaft enthält, erstellt von Bei einer Umstrukturierung in Form einer Verschmelzung, Abspaltung oder Spaltung haben ein oder mehrere Aktionäre, die zusammen mindestens 2 Prozent der stimmberechtigten Anteile der umstrukturierten Gesellschaft besitzen, das Recht, Kandidaten für den Vorstand (Aufsichtsrat) der umstrukturierten Gesellschaft vorzuschlagen gegründete Gesellschaft, ihr kollegiales Leitungsorgan, die Revisionskommission oder ein Kandidat für die Revisionsstelle, deren Zahl die quantitative Zusammensetzung des zuständigen Gremiums nicht überschreiten darf, die in der Bekanntmachung über die Abhaltung einer Hauptversammlung der Gesellschafter gemäß dem Satzungsentwurf angegeben ist des zu gründenden Unternehmens sowie einen Kandidaten für die Position des alleinigen geschäftsführenden Organs des zu gründenden Unternehmens vorzuschlagen.

Wenn die vorgeschlagene Tagesordnung für die Hauptversammlung die Frage der Umstrukturierung der Gesellschaft in Form einer Fusion enthält, haben der oder die Aktionäre, die zusammen mindestens 2 Prozent der stimmberechtigten Aktien der umstrukturierten Gesellschaft besitzen, das Recht, Kandidaten dafür vorzuschlagen Wahl in den Vorstand (Aufsichtsrat) der neu gegründeten Gesellschaft durch Umstrukturierung in Form einer Verschmelzung einer Gesellschaft, deren Zahl die Zahl der Mitglieder des Vorstands (Aufsichtsrats) der Gesellschaft nicht überschreiten darf erstellt werden, von der betreffenden Gesellschaft gewählt werden, wie in der Bekanntmachung über die Abhaltung einer Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft gemäß dem Fusionsvertrag angegeben.

Vorschläge zur Nominierung von Kandidaten müssen spätestens 45 Tage vor dem Datum der Hauptversammlung der neu organisierten Gesellschaft bei der neu organisierten Gesellschaft eingehen.

In Bezug auf vertretene Personen: eine Vollmacht, die von der Organisation, in der diese Person arbeitet oder studiert, oder von der Verwaltung der stationären medizinischen Einrichtung, in der sie behandelt wird, beglaubigt wird (Artikel 185.1 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation). Föderation). Darüber hinaus Absatz 2 der Kunst. 185.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation legt Fälle fest, in denen Vollmachten durch die darin genannten Personen beglaubigt werden Beamte, sind notariell beglaubigten gleichgestellt (wenn es aufgrund der Besonderheiten des Ortes der Vollmachtsvollstreckung keine Notare oder andere Stellen gibt, die notarielle Handlungen vornehmen).

Es ist zu beachten, dass das Gesetz die Erteilung von Vollmachten zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Aktionäre (Teilnehmer) der Gesellschaft durch mehrere Aktionäre (Teilnehmer) einer Gesellschaft an dieselbe Person nicht verbietet.

Auch die Möglichkeit der Vertretung einiger Aktionäre (Teilnehmer) der Gesellschaft durch andere Aktionäre (Teilnehmer) der Gesellschaft wird durch die Gesetzgebung nicht eingeschränkt.

In Fällen, in denen das Gesetz die Stimmabgabe mit Aktien einer bestimmten Kategorie von Aktionären verbietet, gilt eine solche Beschränkung für diese Aktionäre selbst, nicht jedoch für deren Vertreter. Zum Beispiel gemäß Artikel 6 der Kunst. Gemäß Art. 85 des JSC-Gesetzes dürfen Aktien von Mitgliedern des Vorstands (Aufsichtsrats) der Gesellschaft oder Personen, die Positionen in den Leitungsorganen der Gesellschaft innehaben, bei der Wahl der Mitglieder der Prüfungskommission (Revisor) der Gesellschaft nicht an der Abstimmung teilnehmen Unternehmen. Die entsprechende Einschränkung bedeutet jedoch nicht, dass ein Mitglied des Vorstands (Aufsichtsrats) der Gesellschaft oder eine Person, die eine Position in den Leitungsorganen der Gesellschaft innehat, nicht das Recht hat, bei der Wahl von Mitgliedern der Prüfungskommission ( (Wirtschaftsprüfer) der Gesellschaft, andere Aktionäre zu vertreten, für die eine solche Beschränkung nicht gilt. Als Vertreter übt eine solche Person das Recht aus, an der Abstimmung einer anderen Person teilzunehmen, indem sie nicht mit ihren eigenen Aktien, sondern mit den Aktien des Auftraggebers abstimmt.

Das Gesetz legt nicht direkt fest, welche Folgen ein Verstoß gegen die Pflicht des Vertreters, nach Treu und Glauben im Interesse der Vertretenen zu handeln, bei der Abstimmung auf einer Hauptversammlung der Aktionäre (Teilnehmer) der Gesellschaft hat (Artikel 1 Absatz 3). Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation) (z. B. im Falle der Genehmigung einer offensichtlich unrentablen Transaktion, die den Interessen des Aktionärs zuwiderläuft). Rechtsfolgen gemäß Absatz 2 der Kunst. 174 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation kann auf die betreffenden Rechtsbeziehungen nicht angewendet werden. Festzuhalten ist lediglich, dass die Gültigkeit des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschafter (Teilnehmer) der Gesellschaft nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung des Verfahrens zu seiner Annahme, sondern auch unter Berücksichtigung des Vorliegens von Mängeln beurteilt wird inhaltlich, ausgedrückt als Verstoß gegen das Gebot, das Recht bei einer solchen Entscheidung nicht zu missbrauchen (siehe beispielsweise Absatz 5 des Informationsschreibens des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 25. November 2008 N 127). , Beschluss des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 6. April 2010 N 17536/09, vom 27. April 2010 N 67/10). Eine Vereinbarung, bei deren Ausführung ein Verstoß gegen eine solche Anforderung vorlag, wird gemäß Art. 3 als nichtig anerkannt. 10 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation (siehe beispielsweise Beschluss des Präsidiums des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 30. November 2010 N 10254/10).

Darüber hinaus hat der Auftraggeber das Recht, vom Anwalt Schadensersatz für Schäden zu verlangen, die durch die unsachgemäße Ausführung des Auftrages entstanden sind (Artikel 15 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation).

Hat ein Vertreter über die in der Vollmacht vorgesehenen Befugnisse hinaus gestimmt, wird seine Stimme bei der Zusammenfassung der Abstimmungsergebnisse nicht berücksichtigt. Gleichzeitig sind Beschlüsse der Hauptversammlung der Aktionäre (Teilnehmer) der Gesellschaft, die in Ermangelung eines Quorums für die Abhaltung einer solchen Versammlung oder ohne die für eine Entscheidung erforderliche Stimmenmehrheit gefasst werden, unabhängig von ihrer Gültigkeit ungültig Berufung vor Gericht (Absatz 10 von Artikel 49 des Gesetzes über JSC, S. 6 Artikel 43 des LLC-Gesetzes).

Das Zivilrecht sieht nicht unmittelbar die Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht mit dem Recht vor, Entscheidungen über Angelegenheiten zu treffen, die in die Zuständigkeit des gesamten Leitungsorgans einer Handelsgesellschaft fallen, durch den alleinigen Gesellschafter (Gesellschafter) einer solchen Gesellschaft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Alleingesellschafter bzw. Gesellschafter der Gesellschaft nicht das Recht hat, durch Erteilung einer Vollmacht eine andere Person mit der Entscheidungsfindung zu beauftragen, da die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschafter (Gesellschafter) und Beschlussfassung Die Gestaltung durch den Alleingesellschafter (Aktionär) sind Möglichkeiten zur Ausübung des Rechts, an der Geschäftsführung einer Handelsgesellschaft mitzuwirken (

Auszug aus dem Bundesgesetz „Über Aktiengesellschaften“ (Artikel 57. Verfahren für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung)

1. Das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung übt der Aktionär sowohl persönlich als auch durch seinen Vertreter aus.
Ein Aktionär hat jederzeit das Recht, seinen Vertreter in der Hauptversammlung auszutauschen oder persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Der Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung handelt gemäß den Befugnissen, die auf den Anweisungen von Bundesgesetzen oder Gesetzen autorisierter Landes- oder Kommunalverwaltungen oder einer schriftlich erstellten Vollmacht beruhen.
Die Stimmvollmacht muss Angaben über die vertretene Person und den Vertreter (bei einer natürlichen Person - Name, Angaben zum Ausweisdokument (Serie und (oder) Nummer des Dokuments, Datum und Ort seiner Ausstellung, Behörde, die das ausgestellt hat) enthalten Dokument), für eine juristische Person - Name, Informationen zum Standort). Die Stimmvollmacht muss gemäß den Anforderungen des Artikels 185.1 Absätze 3 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation ausgestellt oder von einem Notar beglaubigt werden.
2. Wird eine Aktie nach dem Datum der Erstellung der Liste der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen und vor dem Datum der Hauptversammlung übertragen, ist die in dieser Liste aufgeführte Person verpflichtet, dem Erwerber a Vollmacht zur Stimmabgabe bzw. Abstimmung in der Hauptversammlung nach Maßgabe der Weisungen des Aktienerwerbers, sofern dies im Aktienübertragungsvertrag vorgesehen ist.
3. Befindet sich ein Gesellschaftsanteil im gemeinsamen Miteigentum mehrerer Personen, so wird das Stimmrecht in der Hauptversammlung nach eigenem Ermessen von einem der Miteigentümer oder seinem gemeinsamen Vertreter ausgeübt. Die Befugnisse jeder dieser Personen müssen ordnungsgemäß formalisiert werden.

Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation (Artikel 185.1. Bescheinigung der Vollmacht)

1. Vollmacht für Geschäfte, die einer notariellen Form bedürfen, für die Einreichung von Anträgen staatliche Registrierung Rechte oder Transaktionen, sowie zur Verfügung eingetragen in staatliche Register Rechte müssen notariell beglaubigt werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Einer notariell beglaubigten Vollmacht stehen gleich:
1) Vollmachten von Militärangehörigen und anderen Personen, die sich in Krankenhäusern, Sanatorien und anderen militärmedizinischen Einrichtungen in Behandlung befinden, die vom Leiter dieser Einrichtung, seinem Stellvertreter für medizinische Angelegenheiten und in deren Abwesenheit vom Oberarzt oder Dienstarzt beglaubigt werden;
2) Vollmachten des Militärpersonals und an Einsatzorten Militäreinheiten, Formationen, Institutionen und militärische Bildungseinrichtungen, in denen es keine Notare und andere Stellen gibt, die notarielle Handlungen durchführen, sowie Vollmachten von Mitarbeitern, deren Familienangehörigen und Familienangehörigen des Militärpersonals, die vom Kommandanten (Chef) beglaubigt werden. dieser Einheiten, Formationen, Institutionen oder Einrichtungen;
3) Vollmachten von Personen an Orten des Freiheitsentzugs, die vom Leiter des entsprechenden Ortes des Freiheitsentzugs beglaubigt werden;
4) Vollmachten volljähriger volljähriger Bürger, die in stationären Organisationen leben Sozialdienste, die von der Verwaltung dieser Organisation oder dem Leiter (seinem Stellvertreter) der zuständigen Stelle zertifiziert sind sozialer Schutz Bevölkerung.
3. Vollmacht zum Empfang Löhne und andere Zahlungen im Zusammenhang mit Arbeitsbeziehungen, für den Erhalt von Vergütungen an Autoren und Erfinder, Renten, Sozialleistungen und Stipendien oder für den Empfang von Korrespondenz, mit Ausnahme wertvoller Korrespondenz, können von der Organisation, in der der Auftraggeber arbeitet oder studiert, und der Verwaltung bescheinigt werden der stationären medizinischen Einrichtung, in der er behandelt wird. Eine solche Vollmacht wird kostenlos beglaubigt.
4. Eine Vollmacht im Namen einer juristischen Person wird von ihrem Leiter oder einer anderen gemäß dem Gesetz und den Gründungsdokumenten dazu befugten Person unterzeichnet.