Statistikformular 1 Export. Gesetzgebungsrahmen der Russischen Föderation

Mit der Verordnung von Rosstat vom 6. Juli 2016 Nr. 327 wurde das statistische Formular Nr. 1-Export „Informationen über den Verkauf (Versand) von Produkten (Waren) am Standort der Käufer (Empfänger)“ eingeführt. Dieses Formular wird ab dem Bericht für Januar-März 2017 verwendet. Wie Sie dieses Formular ausfüllen, verraten wir Ihnen in unserem Beratungsgespräch.

1-Export (Statistik): Wer spendet?

Das Formular Nr. 1-Export wird von Organisationen (außer Kleinstunternehmen), die Produkte (Waren) verkaufen, bei der Gebietskörperschaft Rosstat eingereicht. Ob Sie diese Form der statistischen Meldung abgeben müssen, erfahren Sie unter elektronischer Dienst Rosstat unter: statreg.gks.ru.

1-Export (Statistik): ab 2017

Hier ist das Formular für den 1. Export für 2017, das im Excel-Format heruntergeladen werden kann:

Fristen für die Einreichung von Berichten

In der Statistik werden 1-Exporte im Jahr 2017 periodengerecht vierteljährlich, spätestens am 5. Tag des auf das Vorquartal folgenden Monats, und für das Jahr spätestens am 1. März des Folgejahres gemeldet. Wenn die Frist für die Einreichung des Formulars jedoch mit einem arbeitsfreien Feiertag zusammenfällt, können Sie die Meldung am auf diesen Tag folgenden Werktag einreichen.

abgesagt/Kraft verloren Leitartikel von 25.09.2001

Name des DokumentsBESCHLUSS des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation vom 25. September 2001 N 72 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG VON ANWEISUNGEN ZUM AUSFÜLLEN DER STATISTISCHEN BEOBACHTUNGSFORMULARE DER BUNDESLANDE N 1-EXPORT „INFORMATIONEN ÜBER DEN EXPORT VON PRODUKTEN (WAREN)“ UND N 3-SB ( EXPORT) „INFORMATIONEN ÜBER SIE“ WER VERBRAUCHERPRODUKTE“
Art des DokumentsAuflösung, Anweisung, Liste
EmpfangsvollmachtStaatlicher Statistikausschuss der Russischen Föderation
Dokumentnummer72
Annahmedatum01.01.1970
Änderungsdatum25.09.2001
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
Statusabgesagt/Kraft verloren
Veröffentlichung
  • Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Datenbank war das Dokument noch nicht veröffentlicht
NavigatorAnmerkungen

BESCHLUSS des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation vom 25. September 2001 N 72 „ÜBER DIE GENEHMIGUNG VON ANWEISUNGEN ZUM AUSFÜLLEN DER STATISTISCHEN BEOBACHTUNGSFORMULARE DER BUNDESLANDE N 1-EXPORT „INFORMATIONEN ÜBER DEN EXPORT VON PRODUKTEN (WAREN)“ UND N 3-SB ( EXPORT) „INFORMATIONEN ÜBER SIE“ WER VERBRAUCHERPRODUKTE“

II. Ausfüllen der Indikatoren der Formulare N 1-Export und N 3-SB (Export)

2.1. Jede Seite der Formulare N N 1-Export und 3-SB (Export) dient zum Ausfüllen von Informationen zu einem Produkttyp (Waren).

2.2. Es erfolgt das Ausfüllen der Codezone, die die Herkunft der Produkte (Waren) angeben soll auf die folgende Weise: In Spalte 1 ist der Code des Produkts (gut) gemäß OKP angegeben (z. B. für tierische Butter - 9221000000), in Spalte 2 - die Maßeinheit in physikalischen Begriffen (Tonnen), in Spalte 3 - der Code Gemäß dem Allrussischen Klassifikator der Maßeinheiten (OKEI) - 168 gibt das „X“-Zeichen in den Spalten 4 bis 6 die Quelle des Produkt- (Waren-)Erhalts an.

Wenn zwei (drei) Bezugsquellen für Produkte (Waren) vorhanden sind, werden zwei (drei) Berichte erstellt.

Beschaffungsorganisationen, die Getreide und Hülsenfrüchte verkaufen, und Organisationen, die Erdölprodukte liefern, geben die Quelle der Beschaffung von Produkten (Waren) an – „eigene Produktion“.

Unternehmen (Organisationen), die sich mit der Verarbeitung fertiger importierter Produkte befassen (z. B. Abfüllung von Weinen, Verpackung von Tee usw.), geben die Quelle des Erhalts des Produkts (der Ware) an – „per Import erhalten“.

2.3. In der Zeile „Gesamt“ in den Spalten 3 und 4 des Formulars N 1-Export und in Spalte 3 des Formulars N 3-SB (Export) wird die Menge der verkauften Produkte (Waren) angegeben Eigenproduktion, und extern zu Wiederverkaufszwecken erworben. Die Menge der verkauften Waren stellt die Kosten für die Waren dar, die im Berichtszeitraum tatsächlich an Verbraucher versandt wurden (einschließlich der Waren, die dem Kunden vor Ort übergeben wurden), unabhängig davon, ob das Geld dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde oder nicht.

Als Verkaufszeitpunkt gilt:

für den Fall, dass Produkte (Waren) von einem Unternehmen, das das Produkt herstellt, oder einer im Großhandel tätigen Organisation an einen gebietsfremden Käufer versandt werden, - das Datum der Lieferung des Produkts an die Transport- oder Kommunikationsbehörde, bestimmt durch das Datum auf dem Dokument, das die Tatsache der Annahme der Ladung zum Transport durch die Transportorganisation bescheinigt (Frachtbrief, Bahnquittung, Frachtbrief usw.) oder Dokument der Kommunikationsbehörde;

im Falle des Verkaufs von Produkten (Waren) an den Käufer am Standort der Organisation, die die Produkte herstellt, durch die Organisation, die die Produkte weiterverkauft - das Datum der Lieferung der Produkte (Waren) vor Ort oder die Unterschrift des Käufers Dokumente, die den Erhalt der Ware bestätigen.

2.4. Unternehmen – Hersteller, Organisationen, die im Großhandel tätig sind, die Kosten der verkauften Produkte (Waren) werden zu tatsächlichen Verkaufspreisen angegeben (tatsächliche Verkaufspreise, einschließlich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer, Ausfuhrzoll, Zölle).

2.5. Das Verkaufsvolumen von Produkten (Waren) durch Unternehmen, die Produkte herstellen, und Organisationen, die im Großhandel tätig sind, umfasst auch Produkte, die im Rahmen eines Tauschvertrags (Tauschhandel) verkauft, kostenlos an Verbraucher weitergegeben und ihren Mitarbeitern als Lohn ausgezahlt werden. Diese Produkte werden zum durchschnittlichen Verkaufspreis bewertet (einschließlich Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer – für Hersteller und unter Berücksichtigung von Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer und Handelsspanne – für Organisationen). Großhandel) gleicher oder ähnlicher Produkte für das entsprechende Jahr oder zum Preis des letzten Verkaufs in diesem Jahr.

Auch der Verkauf von Produkten über die Börse ist im Umsatzvolumen enthalten. Gemäß den „einschließlich“-Zeilen werden diese Produkte in dem Gebiet berücksichtigt, in dem sich der Käufer befindet, und nicht in der Börse.

2.6. Verarbeitungsbetriebe, die Produkte aus Rohstoffen und Materialien des Kunden herstellen, die nicht vom Hersteller bezahlt werden (vom Kunden gelieferte Rohstoffe), melden auf den Formularen N N 1-Export und 3-SB (Export) den Verkauf dieses Teils der Produkte, die sie als Bezahlung für die geleistete Arbeit erhalten haben, ist das Eigentümerunternehmen für den Rest der hergestellten Produkte verantwortlich.

2.6.1. Wenn Produkte aus vom Kunden bereitgestellten Rohstoffen hergestellt werden, deren Eigentümer ein kleines Unternehmen ist, und Verarbeitungsanlage- Der Hersteller versendet in seinem Namen Fertigprodukte; das Verarbeitungsunternehmen erfasst diese Mengen in den Formularen N N 1-Export und 3-SB (Export).

2.6.2. Wenn es sich um ein kleines Unternehmen handelt, ist es der Eigentümer der Rohstofflager Endprodukte im Lager des produzierenden Unternehmens, dann muss das produzierende Unternehmen das kleine Unternehmen auffordern, diese Produkte mit einer Aufschlüsselung nach Teilstaaten der Russischen Föderation und dem Export nach GUS-Mitgliedstaaten und Ländern außerhalb der GUS zu versenden.

In den in den Ziffern 2.6.1 und 2.6.2 genannten Fällen erteilt das produzierende Unternehmen Auskunft über den physischen und wertmäßigen Verkauf. Die Kosten dieser Mengen werden durch Berechnung ermittelt, indem die Daten über die Menge der verkauften Produkte mit dem durchschnittlichen Preis ihrer Verkäufe durch das Unternehmen für das Berichtsjahr multipliziert werden.

2.7. Herstellerunternehmen geben auf den Formularen N N 1-Export, 3-SB (Export) die Menge und die Kosten der versandten Produkte (Waren) ihrer eigenen Produktion an. Organisationen, die im Großhandel tätig sind, umfassen in diesen Formularen, um Doppelzählungen zu vermeiden, nur Daten über den Verkauf von Produkten (Waren), die sie von Herstellern gekauft oder importiert haben, die sich im selben Gebiet einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden.

2.8. Herstellerunternehmen, die die Quelle ihrer Produkte als „Eigenproduktion“ angegeben haben, zeigen in der Zeile „Gesamt“ das Verkaufsvolumen von Produkten (Waren) an Käufer, die sich sowohl im selben Gebiet als auch im Gebiet anderer Teilgebiete der Region befinden Russische Föderation, Länder außerhalb der GUS, Staaten – GUS-Teilnehmer, einschließlich einer Aufschlüsselung der Verkäufe nach Teilgebieten der Russischen Föderation und nach GUS-Mitgliedstaaten.

Unternehmen und Organisationen, die die Quelle ihrer Produkte als „von Herstellern in ihrem Gebiet gekauft“ angegeben haben, geben den Verkauf von Produkten (Waren) in der Zeile „Gesamt“ an. Inlandsproduktion nur an Käufer, die sich außerhalb des Territoriums der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden, in der sich die Großhandelsorganisation befindet (d. h. auf dem Territorium anderer konstituierender Einheiten der Russischen Föderation, Ländern außerhalb der GUS, GUS-Mitgliedstaaten); mit einer Aufschlüsselung, einschließlich der Verkäufe nach Teilgebieten der Russischen Föderation und der GUS-Mitgliedstaaten.

Unternehmen und Organisationen, die die Herkunft der Produkte als „durch Import erhalten“ angegeben haben, geben in der Zeile „Gesamt“ den Verkauf importierter Produkte (Waren) an Käufer an, die sich sowohl im selben Gebiet als auch im Gebiet von befinden andere Teilstaaten der Russischen Föderation, Länder außerhalb der GUS, Staaten – Teilnehmer der GUS, einschließlich einer Aufschlüsselung der Verkäufe nach Teilstaaten der Russischen Föderation, nach Staaten – Teilnehmer der GUS.

2.9. Das Verkaufsvolumen von Konsumgütern wird in Geld ausgedrückt. Nach der internationalen Methodik zählen zu den Konsumgütern solche Güterarten, deren Produktion überwiegend für den Endverbrauch der Bevölkerung verwendet wird. Wenn ein Produkt hauptsächlich für den Endverbrauch der Bevölkerung bestimmt ist, ein Teil der Produktion jedoch für die industrielle Weiterverarbeitung verwendet wird, gilt dieses Produkt als Konsumprodukt. Die Liste der als Konsumgüter eingestuften Produkte wird erstellt Methodische Anleitung zur Einstufung von Industrie- und Agrarprodukten als Konsumgüter, genehmigt vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands und dem Staatlichen Statistikausschuss Russlands.

2.10. Landwirtschaftliche Betriebe in den Formularen N N 1-Export und 3-SB (Export) zeigen die Mengen landwirtschaftlicher Produkte, die einer industriellen Verarbeitung unterzogen wurden (Fleisch und Geflügel, Wurstwaren, Fleisch- und Gemüsekonserven, tierische Butter, fetter Käse, Milchkonserven, trocken). Milchprodukte, Vollmilchprodukte, Trockenfrüchte). Daten zum Verkauf landwirtschaftlicher Rohstoffe und Produkte, die keiner industriellen Verarbeitung unterzogen wurden (Geflügeleier, Kartoffeln, Gemüse, Obst und Beeren, einschließlich Weintrauben, Zitrusfrüchte, Melonen und Nahrungspflanzen), in den Formularen N N 1-Export und 3-SB (Export) werden nicht berücksichtigt.

Die Position „Getreide und Hülsenfrüchte“ spiegelt den Verkauf von Nahrungs- und Futtergetreide wider. Informationen zu dieser Stelle werden von Beschaffungsorganisationen und anderen Organisationen, die Getreide und Hülsenfrüchte verkaufen, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Betrieben, ausgefüllt. Gleichzeitig geben Beschaffungsorganisationen oder andere Organisationen, die Getreide direkt von landwirtschaftlichen Erzeugern sowohl in ihrem eigenen als auch in anderen Gebieten der Russischen Föderation gekauft haben, die Einkaufsquelle für Getreide und Hülsenfrüchte an – „eigene Produktion“ andere Organisationen melden nur für den Verkauf von Getreide und Hülsenfrüchte, die von Beschaffungsorganisationen im selben Gebiet gekauft oder importiert werden.

2.11. Öl- und Gasraffinerieunternehmen weisen in ihren Verkaufsmengen Erdölprodukte aus, die direkt an Verbraucher verkauft werden, wobei die Behörden für die Lieferung von Erdölprodukten umgangen werden. Spalte 2 des Zertifikats über Produktion, Verkauf und Salden von Produkten (Waren) in Form von Sachleistungen (im Folgenden als Zertifikat bezeichnet) spiegelt das gesamte Volumen der von ihnen hergestellten Produkte wider, in Spalte 3 das Volumen des Produktverkaufs an Verbraucher unter Umgehung die Behörden für die Versorgung mit Erdölprodukten.

Organisationen, die Erdölprodukte liefern, berichten über Verkaufsmengen von Erdölprodukten, die sie von Ölraffinerien beziehen, auf die für produzierende Unternehmen, die die Quelle ihrer Produkte als „Eigenproduktion“ angegeben haben, und über Verkaufsmengen von Erdölprodukten, die sie durch Importe erhalten haben, auf die gleiche Weise wurde für im Großhandel tätige Organisationen eingerichtet und gibt als Herkunft der Produkte „durch Importe erhalten“ an.

2.12. Die Zeile „für den Export“ im Formular N 1-Export berücksichtigt die Menge und die Kosten der Produkte (im Formular N 3-SB (Export) - nur Menge), die ins Ausland, einschließlich der GUS-Mitgliedstaaten, geliefert werden. Wenn der Hersteller außerdem Produkte für den Export nicht unabhängig, sondern über eine Großhandelsorganisation liefert, werden die Daten über den Verkauf dieser Produkte von der Organisation widergespiegelt, die die Geldabrechnungen mit dem Käufer vorgenommen hat.

Wertmäßig werden die exportierten Produkte zu Vertragspreisen ausgewiesen, die zum Rubel-Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Verkaufsdatum neu berechnet werden.

Die Daten der Zeile „Gesamt“ für jeden Produkttyp in physischer und wertmäßiger Hinsicht müssen der Summe der in den Zeilen „einschließlich“ angezeigten Daten entsprechen.

2.13. Das Zertifikat wird nur von Unternehmen und Organisationen ausgefüllt, die als Herkunftsquelle der Produkte (Waren) „Eigenproduktion“ angegeben haben.

Beschaffungsorganisationen, die Getreide und Hülsenfrüchte verkaufen, und Organisationen, die Erdölprodukte liefern und als Herkunft der Produkte (Waren) „Eigenproduktion“ angeben, füllen das Zertifikat nicht aus.

Das Verfahren zum Ausfüllen des Zertifikats im Hinblick auf die Abrechnung der vom Kunden gelieferten Produkte ähnelt dem Verfahren zum Ausfüllen von Daten im Allgemeinen auf den Formularen N N 1-Export und 3-SB (Export) und ist in den Absätzen 2.6, 2.6.1 angegeben und 2.7 dieser Anleitung.

Die Angaben zu den Waren im Zertifikat werden für den Berichtszeitraum in physischer Form und in den in den Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 dieser Anleitung angegebenen Maßeinheiten eingetragen.

Die Spalten 1 und 5 des Zertifikats enthalten Daten zu den Lagerbeständen von Fertigprodukten, unabhängig vom Ort ihrer Lagerung (in Werkstätten, Lagerhallen, Kühllagern usw.), jeweils zu Beginn des Jahres und am Ende der Berichterstattung Zeitraum (Jahr).

Die Salden zu Beginn des Rechnungsjahres müssen mit den Jahresendsalden übereinstimmen, die auf dem Formular des Vorjahres angegeben sind.

Die Daten zu den Produktbilanzen umfassen keine vom Käufer gekauften, aber noch nicht exportierten oder nach Vereinbarung der Parteien zur Lagerung in den Lagerhäusern von Produktherstellern oder Großhandelsorganisationen zurückgelassenen Produkte.

In den Spalten 2, 3 und 4 des Zertifikats werden die Daten periodengerecht ab Jahresbeginn ausgewiesen.

Spalte 2 des Zertifikats gibt die Menge der im Berichtszeitraum produzierten Produkte wieder. Die Daten in dieser Spalte müssen mit ähnlichen Daten in den Formularen N P-1 „Angaben zur Herstellung und Versendung von Waren und Dienstleistungen“ und N 3-p „Angaben zur Tätigkeit der Hilfskraft“ übereinstimmen industrielle Produktion".

Spalte 3 des Zertifikats zeigt die Gesamtmenge der verkauften Produkte (Waren). Die in Spalte 3 des Zertifikats angegebenen Daten müssen mit den Daten in Spalte 3 des Berichts „Im Berichtsjahr (Zeitraum) in physischer Hinsicht verkauft“ in der Zeile „Gesamt“ übereinstimmen.

Spalte 4 des Zertifikats spiegelt die Menge der Produkte aus eigener Produktion wider, die zur Weiterverarbeitung bestimmt sind und für den Eigenbedarf der Organisation verbraucht werden, einschließlich Verlusten.

Wenn die Organisation im Berichtszeitraum keine Produkte verkauft hat, werden in den Formularen N N 1-Export und 3-SB (Export) nur die Spalten 1, 2, 4 und 5 des Zertifikats ausgefüllt.

Mit der Einführung dieser Anweisung wird die bisher bestehende Anweisung zum Ausfüllen des föderalen statistischen Beobachtungsformulars N 1-Export „Informationen über die Ausfuhr von Produkten (Waren)“ übernommen, genehmigt durch den Beschluss des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 02.06 /2001 N 12, ist annulliert.

Statistikabteilung
Inlands- und Außenhandel

Organisationen, die Waren an Kunden versenden, müssen von Januar bis März 2017 eine neue Meldung an die Statistikbehörden senden. Rosstat gab Anweisungen zum Ausfüllen des Meldeformulars heraus und stellte Listen der Produkte nach Gruppen zur Verfügung, die darin enthalten sein müssen.

Rosstat führte für den Bericht für Januar - März 2017 eine neue Form der föderalen statistischen Beobachtung N 1-Export „Informationen über den Verkauf (Versand) von Produkten (Waren) am Standort der Käufer (Empfänger)“ ein. Es muss von allen juristischen Personen ausgefüllt und an die Statistikbehörden gesendet werden, die Produkte (Waren) an Organisationen und verkaufen (versenden). Einzelunternehmer, auch kleine Unternehmen. Außerdem, im Auftrag von Rosstat vom 28. Oktober 2016 N 690 Anweisungen zum Ausfüllen des neuen Meldeformulars N 1-Export wurden genehmigt.

Bericht für Lieferanten und wie man ihn ausfüllt

Wie Experten von Statistikämtern anmerken, muss die neue Form der statistischen Bundesbeobachtung N 1-Export „Informationen über den Verkauf (Versand) von Produkten (Waren) am Standort der Käufer (Empfänger)“ an die Gebietseinheiten von übermittelt werden Rosstat für alle juristischen Personen, einschließlich kleiner Unternehmen, die den Verkauf (Versand) von Produkten (Waren) durchführen. Rechtspersonen und IP. Organisationen, die zuvor extern erworbene Produkte und Waren weiterverkaufen, müssen diesen Bericht ebenfalls ausfüllen und einreichen. Eine Ausnahme gilt nur für Kleinstunternehmen; Einzelunternehmer sind ebenfalls nicht meldepflichtig.

Das Berichtsformular ist recht einfach, aber beim Ausfüllen müssen einige Nuancen beachtet werden, worauf Rosstat hingewiesen hat. Der Bericht kann auf der offiziellen Website der Abteilung sowie auf dem St. Petersburg Legal Portal im XLSX-Format heruntergeladen werden.

Die Anweisungen zum Ausfüllen des Berichts bestehen aus einem Hinweis auf die Verpflichtung, diesen Bericht für jede einzelne Abteilung der Organisation separat bereitzustellen. Solche Einheiten entsprechen den Standards Artikel 11 der Abgabenordnung der Russischen Föderation Anerkannt werden alle räumlich von der Organisation isolierten Bereiche, an deren Standort stationäre Arbeitsplätze eingerichtet sind. Geständnis separate Abteilung Die Organisation wird als solche durchgeführt, unabhängig davon, ob sich ihre Gründung in den Gründungs- oder anderen Organisations- und Verwaltungsdokumenten der Organisation widerspiegelt oder nicht, und von den Befugnissen, die der angegebenen Einheit übertragen wurden. Darüber hinaus müssen alle Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Organisationen in Russland melden, ob sie relevante Aktivitäten ausüben.

Außerdem stellten die Beamten in den Anweisungen zum Ausfüllen des Berichts Produktlisten zur Verfügung, nach denen der Bericht ausgefüllt werden muss. Daher sollten Informationen zu Produkten aus Anhang Nr. 1 periodengerecht dreimal im Jahr und Informationen zu Produkten aus Liste Nr. 2 für das gesamte Jahr angegeben werden. Sie können die Listen im .pdf-Format herunterladen unter

Ab dem Zeitpunkt der Genehmigung der neuen Formulare gelten die Rosstat-Anordnungen Nr. 452 vom 17. August 2012 „Über die Genehmigung der Anweisungen zum Ausfüllen der statistischen Beobachtungsformulare des Bundes Nr. 1-Export „Informationen über die Ausfuhr von Produkten (Waren)“ und Nr . 3-SB (Export) „Informationen über den Export von Konsumgütern“, vom 11.10.2013 N 404 „Über Änderungen der Anweisungen zum Ausfüllen der statistischen Beobachtungsformulare des Bundes N 1-Export“ Informationen über den Export von Produkten (Waren)“ und N 3-SB (Export) „Angaben zum Exportverbraucher (Waren)“, genehmigt durch Verordnung von Rosstat vom 17. August 2012 N 452“.

Beim Ausfüllen des Formulars Nr. 1-Export „Angaben zum Export von Produkten (Waren)“ für das Jahr 2016 müssen Sie sich an der Anleitung zum Ausfüllen der bundesstatistischen Beobachtungsformulare Nr. 1-Export „Angaben zum Export von Produkten“ orientieren ( Waren)“ und Nr. 3-SB (Export) „Informationen über den Export von Konsumgütern), genehmigt durch Anordnung von Rosstat
aus 17.08.2012 № 452und Änderungen der Wegbeschreibung von 11.10.2013 № 404.


Gemäß Formular Nr. 1-Export wird jede Produktart (Ware) in zwei Maßeinheiten berücksichtigt: in Sach- und Werteinheiten. Werden Produkte (Güter) nur monetär berücksichtigt, so sind in allen Eingabebelegen die physisch berücksichtigten Spalten mit Nullen gefüllt.

Wertbezogene Daten werden mit Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Angaben in Tausend Rubel, Tonnen, Tausend Tonnen, Tausend Dkl, Kilometern, Tausend Kubikmetern. m., tausend qm m., tausend qm DM, Tausend Konv. kus.,
Tausend konventionelle Einheiten Platten, Millionen Stück. konventionell Ziegel, tausend Stücke, tausend konventionelle Einheiten Bank., Tausend Mio.,
Tausend linear m., tausend Paare, gegeben mit einer Nachkommastelle.

Angaben in Stücken, Kubikmetern. m. dicht, Mengen, Kubikmeter. M.,
Quadrat. Meter, kW, Abschnitte, dkl., werden in ganzen Zahlen angegeben.

Die Zeile mit dem Gebietscode muss ausgefüllt werden
1000 – „Gesamt“.

Quelle des Wareneingangs:

Für Unternehmen (Organisationen) - Produzenten, Öl- „1“,

Für Großhandelsorganisationen und Beschaffungsorganisationen für Waren, die von Herstellern in ihrem Gebiet bezogen werden – „2“, aus Import erhalten – "3".

Der Abschnitt „Bescheinigung über Produktion, Verkauf und Restbestände von Produkten (Waren) – Sachleistungen“ ist ausgefüllt nur Organisationen Durchführung der Herstellung von Produkten der folgenden Typen, angegeben in Anhang Nr. 1 Nummern in der Reihenfolge von 1 bis 10, von 13 bis 15, von 102 bis 165, angegeben in den Änderungen der Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars Nr. 1-Export (genehmigt durch Rosstat-Beschluss Nr. vom 11.10.2013 404).
Machen Sie darauf aufmerksam:

Wenn die Daten für den Gebietscode 71000000000 (Gebiet Tjumen) größer sind als die Summe der darin enthaltenen autonomen Kreise 71100000000 (Autonomer Kreis Chanty-Mansijsk - Jugra) und 71140000000 (Autonomer Kreis Jamal-Nenzen), dann Sie müssen die Daten für die Vorwahl 71001000000 eingeben (Region Tjumen (außer Chanty-Mansijsk). Autonomer Bezirk- Autonomer Kreis Jugra und Jamal-Nenzen);

In Ermangelung einer Lieferung in das Gebiet der autonomen Kreise 71100000000 (Autonomer Kreis Chanty-Mansijsk - Jugra) und 71140000000 (Autonomer Kreis Jamal-Nenzen), Daten zum Gebietscode 71000000000 (Gebiet Tjumen) muss gleich sein Daten nach Gebietscode 71001000000 (Gebiet Tjumen (mit Ausnahme des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk – Jugra und des Autonomen Kreises Jamal-Nenzen));

Wenn die Daten für den Gebietscode 11000000000 (Gebiet Archangelsk) größer sind als die Daten für den darin enthaltenen autonomen Kreis 11100000000 (Autonomer Kreis der Nenzen), dann Sie müssen die Details ausfüllen nach Gebietscode 11001000000 (Gebiet Archangelsk (außer Autonomer Kreis der Nenzen)).

In Ermangelung einer Lieferung in das Gebiet des Autonomen Kreises 11100000000 (Autonomer Kreis der Nenzen), Daten nach Gebietscode 11000000000 (Gebiet Archangelsk) muss gleich sein Daten nach Gebietscode 11001000000 (Region Archangelsk (außer Autonomer Kreis der Nenzen)).
Das Verfahren zum Ausfüllen des Abschnitts „Bescheinigung über Produktion, Verkauf und Restbestand an Produkten (Waren)“ in der Vorlage Zu_1 vivoz_1. xml.
Beim Ausfüllen der Hilfe in Spalte 4(Gebietscode des Empfängers) Wählen Sie den gewünschten Wert aus:

1 - „Saldo zu Jahresbeginn“,

2 - „In einem Jahr hergestellt“,

3 - "Verkäufe",

4 – „Für eigene Bedürfnisse und Verluste verbraucht“,

5 - „Bilanz am Jahresende.“

Der Wert der Hilfeindikatoren wird ausgefüllt Kasten 5„In Form von Sachleistungen verkauft.“
Beispiel für das Ausfüllen der Vorlage:


Name

Linie Nr.

OKPD

Einheitencode ändern

Quelle des Wareneingangs

Code des Empfängergebiets

Verkauft in Form von Sachleistungen

Verkauft nach Wert

A

B

1

2

3

4

5

6

Linie 1

Aufzüge


01

29.22.16.301

796

1

1000

10

150.0

Linie 1

Aufzüge


01

29.22.16.301

796

1

52000000000

5

74.2

Linie 1

Aufzüge


01

29.22.16.301

796

1

50000000000

5

75.8

Linie 1

Aufzüge


01

29.22.16.301

796

1

1

2

Linie 1

Aufzüge


01

29.22.16.301

796

1

2

14

Linie 1

Aufzüge


01

29.22.16.301

796

1

3

10

Linie 1

Aufzüge


01

29.22.16.301

796

1

5

6

BESCHLUSS des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation vom 06.02.2001 12 ÜBER DIE GENEHMIGUNG VON ANWEISUNGEN ZUM AUSFÜLLEN DES BUNDESSTAATLICHEN FORMULARS... Relevant im Jahr 2018

II. Ausfüllen der Indikatoren des Formulars 1-Export

2.1. Die Zeile „Verkauft – Gesamt“ spiegelt die Menge der verkauften Produkte (Waren) wider, sowohl aus eigener Produktion als auch aus externer Produktion zum Zweck des Weiterverkaufs. Die Menge der verkauften Waren stellt die Kosten für die Waren dar, die im Berichtszeitraum tatsächlich an Verbraucher versandt wurden (einschließlich der Waren, die dem Kunden vor Ort übergeben wurden), unabhängig davon, ob das Geld dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde oder nicht.

Als Verkaufszeitpunkt gilt:

Wenn Produkte (Waren) von einem Unternehmen, das das Produkt herstellt, oder einer Großhandelsorganisation an einen nicht ansässigen Käufer versandt werden, wird das Datum der Lieferung des Produkts an die Transport- oder Kommunikationsbehörde anhand des Datums auf dem Dokument bestimmt Bescheinigung über die Annahme der Ladung zum Transport durch die Transportorganisation (Frachtbrief, Bahnquittung, Frachtbrief usw.) oder Dokument der Kommunikationsbehörde;

Im Falle des Verkaufs von Produkten (Waren) an den Käufer am Standort der die Produkte herstellenden Organisation, der Großhandelsorganisation - das Datum der Lieferung der Produkte (Waren) vor Ort oder die Unterzeichnung von Dokumenten durch den Käufer, die den Erhalt der Produkte (Waren) bestätigen Waren.

2.2. Hersteller und Großhandelsorganisationen listen die Kosten der verkauften Produkte (Waren) zu tatsächlichen Verkaufspreisen auf (tatsächliche Verkaufspreise, einschließlich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer, Steuer auf den Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen (gutgeschrieben an den Straßenfonds), Ausfuhrzölle, Zollabgaben ).

2.3. Das Verkaufsvolumen von Produkten (Waren) durch produzierende Unternehmen und Großhandelsorganisationen umfasst auch Produkte, die im Rahmen eines Tauschvertrags (Tauschhandel) verkauft, unentgeltlich an Verbraucher übertragen und als Lohn an ihre Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Bewertung dieser Produkte erfolgt zum durchschnittlichen Verkaufspreis (einschließlich Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer – für Hersteller und unter Berücksichtigung von Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer und Handelsspannen – für Großhandelsorganisationen) gleicher oder ähnlicher Produkte für des entsprechenden Jahres oder zum Preis der letzten Umsetzung in diesem Jahr.

Auch der Verkauf von Produkten über die Börse ist im Umsatzvolumen enthalten. Gemäß den „einschließlich“-Zeilen werden diese Produkte in dem Gebiet berücksichtigt, in dem sich der Käufer befindet, und nicht in der Börse.

2.4. Verarbeitungsbetriebe, die Produkte aus Rohstoffen und Materialien des Kunden herstellen, die vom Hersteller nicht bezahlt werden (vom Kunden gelieferte Rohstoffe), melden im Formular N 1-Export den Verkauf des Teils der Produkte, für den sie eine Vergütung erhalten haben die geleistete Arbeit wird vom Unternehmen - Eigentümer - für den Rest der produzierten Produkte gemeldet.

2.4.1. Für den Fall, dass die Produkte aus vom Kunden gelieferten Rohstoffen hergestellt werden, deren Eigentümer ein Kleinunternehmen ist, und das Verarbeitungsunternehmen der Hersteller die fertigen Produkte in seinem Namen versendet, nimmt das Verarbeitungsunternehmen diese Mengen in das Formular N 1-Export auf .

2.4.2. Wenn ein kleines Unternehmen - der Eigentümer von Rohstoffen - fertige Produkte im Lager des Unternehmens - Herstellers lagert, muss das Unternehmen - Hersteller das kleine Unternehmen auffordern, diese Produkte mit einer Aufschlüsselung für die Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation und der GUS zu versenden Mitgliedsstaaten.

In den in den Absätzen 2.4.1 und 2.4.2 aufgeführten Fällen erteilt der Hersteller Informationen über den Verkauf nur in physischer Form. Die Kosten dieser Mengen werden durch Berechnung ermittelt, indem die Daten über die Menge der verkauften Produkte mit dem durchschnittlichen Verkaufspreis des Unternehmens für das Berichtsjahr multipliziert werden.

2.5. Herstellerunternehmen geben mit dem Formular N 1-Export die Menge und die Kosten der versandten Produkte (Waren) nur aus eigener Produktion an. Um Doppelzählungen zu vermeiden, erfassen Großhandelsorganisationen, die dieses Formular verwenden, nur Daten über den Verkauf von Produkten (Waren), die sie von Herstellern gekauft oder importiert haben, die sich im selben Gebiet einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden.

2.6. Herstellerunternehmen, die Produkte herstellen, zeigen in der Zeile „Verkauft – Gesamt“ das Verkaufsvolumen von Produkten (Waren) an Käufer, die sich sowohl im selben Gebiet als auch im Hoheitsgebiet anderer Teilstaaten der Russischen Föderation (Länder außerhalb der GUS, (GUS-Mitgliedsstaaten), einschließlich einer Aufschlüsselung der Verkäufe nach Teilgebieten der Russischen Föderation und nach GUS-Mitgliedsstaaten.

Großhandelsorganisationen in der Zeile „Verkauft – Gesamt“ geben den Verkauf von Produkten (Waren) nur an Käufer an, die sich außerhalb des Territoriums der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation befinden, in der sich die Großhandelsorganisation befindet, mit einer Aufschlüsselung einschließlich der Verkäufe nach konstituierende Einheiten der Russischen Föderation und der GUS-Mitgliedstaaten.

2.7. Das Verkaufsvolumen von Konsumgütern wird in Geld ausgedrückt. Nach der internationalen Methodik zählen zu den Konsumgütern solche Güterarten, deren Produktion überwiegend für den Endverbrauch der Bevölkerung verwendet wird. Wenn ein Produkt hauptsächlich für den Endverbrauch der Bevölkerung bestimmt ist, ein Teil der Produktion jedoch für die industrielle Weiterverarbeitung verwendet wird, gilt dieses Produkt als Konsumprodukt. Die Liste der als Konsumgüter eingestuften Produkte wird durch die methodischen Richtlinien zur Klassifizierung von Industrie- und Agrarprodukten als Konsumgüter erstellt, die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russlands und dem Staatlichen Statistikausschuss Russlands genehmigt wurden.

2.8. Landwirtschaftliche Betriebe im Formular N 1-Export weisen die Mengen der industriell verarbeiteten Produkte aus (Fleisch und Geflügel, Wurstwaren, Fleisch- und Pflanzenölkonserven, tierische Butter, Fettkäse, Milchkonserven, Trockenmilchprodukte, Vollmilchprodukte, getrocknet). Früchte) und unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte (Eier, Kartoffeln, Gemüse, Obst und Beeren, einschließlich Weintrauben, Zitrusfrüchte, Melonen und Nahrungspflanzen).

2.8.1. Die Position „Getreide und Hülsenfrüchte“, die keine Konsumgüter sind, spiegelt sowohl Nahrungs- als auch Futtergetreide wider, die von Beschaffungs- und Großhandelsorganisationen verkauft werden. Landwirtschaftliche Betriebe füllen für diese Stelle keine Daten aus.

2.9. Öl- und Gasraffinerieunternehmen weisen in ihren Verkaufsmengen Erdölprodukte aus, die direkt an Verbraucher verkauft werden, wobei die Behörden für die Lieferung von Erdölprodukten umgangen werden. In der Bescheinigung über Produktion, Verkauf und Bilanzen von Produkten (Waren) geben sie in Spalte 6 „Im Laufe des Jahres produziert“ das gesamte Volumen der von ihnen produzierten Produkte wieder, in Spalte 7 „Verkauft“ das Volumen der Verkäufe an Verbraucher unter Umgehung der Versorgungsbehörden für Erdölprodukte.

Die Versorgungsbehörden für Erdölprodukte stellen Daten über den Verkauf von Erdölprodukten zur Verfügung; in der Bescheinigung ist die Spalte 6 „Im Laufe des Jahres produziert“ nicht ausgefüllt.

2.10. Die Zeile „Export“ spiegelt die Menge und die Kosten der ins Ausland gelieferten Produkte, einschließlich der GUS-Mitgliedstaaten, wider. Wenn der Hersteller außerdem Produkte für den Export nicht unabhängig, sondern über eine Großhandelsorganisation liefert, werden die Daten über den Verkauf dieser Produkte von der Organisation widergespiegelt, die die Geldabrechnungen mit dem Käufer vorgenommen hat.

Wertmäßig werden die exportierten Produkte zu Vertragspreisen ausgewiesen, die zum Rubel-Wechselkurs der Zentralbank der Russischen Föderation am Verkaufsdatum neu berechnet werden.

Die Daten in der Zeile „Verkauft – Gesamt“ für jeden Produkttyp in physischer und wertmäßiger Hinsicht müssen der Summe der unter „einschließlich“ angezeigten Daten entsprechen.